Thema: Bochum: Ob Erkältung oder Rücken, ob Magen-Darm oder Kreislauf – wer wegen einer Erkrankung nicht zur Arbeit gehen kann, muss sich unverzüglich bei seinem Arbeitgeber abmelden. Das bedeutet nicht, dass auch sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorgelegt werden muss. Jeder Beschäftigte sollte allerdings wissen, welche Fristen er zur Meldung einhalten muss.
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