Thema: Bochum: Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen, müssen grundsätzlich Zuzahlungen leisten. Eine Befreiung von Zuzahlungen oder Erstattung von Beträgen durch die Krankenkasse ist möglich, wenn die individuelle Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist. Befreiungsbescheide aus dem vergangenen Jahr haben daher mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit verloren. Versicherte müssen für 2018 erneut Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze leisten oder können sich durch Vorauszahlung ihrer Belastungsgrenze von Zuzahlungen befreien lassen.
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