fit und munter - Pflegedienste aufgepasst - Datenaustausch in Bayern wird Pflicht

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Pflegedienste aufgepasst - Datenaustausch in Bayern wird Pflicht

Erneutes Rundschreiben zum elektronischen DTA: Rechnungskürzungen seitens der Krankenkassen bei Nichteinhaltung

Erneutes Rundschreiben zum elektronischen DTA: Rechnungskürzungen seitens der Krankenkassen bei Nichteinhaltung

Pflegedienste, die bislang Ihre Leistungsabrechnungen in Papierform an die Kostenträger übermittelt haben, sollten sich schnellstmöglich an das elektronische Datenträgeraustauschverfahren anschließen.

Die Kostenträger in den einzelnen Bundesländern nutzen seit geraumer Zeit die elektronische Datenschnittstelle (DTA), um die manuelle Erfassung der Papierabrechnungen zu vermeiden. Das Verfahren wird nun flächendeckend in Bayern für ambulante Pflegedienste zur Pflicht.
Dass es die Kranken- und Pflegekassen mit dem Verfahren ernst meinen, ist an den Rundschreiben an die ambulanten Dienste erkennbar, bei denen vor einer Rechnungskürzung von bis zu 5% gewarnt wird, sofern nicht zukünftig auf das elektronische Datenträgeraustauschverfahren umgestellt wird. Im Gegenzug können dazu aber auch seitens der Leistungserbringer kürzere Zahlungsziele bei elektronischer Rechnungslieferung nachverhandelt werden.

Grundsätzlich ist dafür der Einsatz einer soliden Pflegesoftware nötig. Hierzu J. Kersten, Geschäftsführer der CareSocial GmbH Dresden: „Um die elektronische Leistungsabrechnung eines Pflegedienstes rechtssicher durchzuführen empfehlen wir den Einsatz von CareSocial; einer Software für ambulante Pflegedienste.“
Der komplette Abrechnungslauf wird dabei über das Abrechnungszentrum der CareSocial GmbH elektronisch im Hintergrund durchgeführt – der Pflegedienst muss sich nicht erst mit dem teils schwierigen Abrechnungsverfahren auseinandersetzen. Im Gegensatz zu anderen Abrechnungszentren bekommt in diesem Verfahren der Pflegedienst sein Geld aber direkt und ungekürzt von den Kassen überwiesen.

„Wir bieten neben den klassischen Leistungen bewusst dem Pflegedienst das Abrechnungsverfahren ohne Inkassovollmacht an – somit behält der Pflegedienst die vollständige Kontrolle über seine Einnahmen.“, so Kersten.

Pflegedienste aus Bayern, die sich bis zum 30.06.2012 für den elektronischen Datenträgeraustausch (DTA) mit CareSocial entscheiden, bekommen eine CareSocial Intensiv-Schulung inkl. Zertifikat nach Pflegeweiterbildungsverordnung zum Softwarekauf geschenkt.
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