fit und munter - Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Gleiche Preise müssen für alle gelten

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Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Gleiche Preise müssen für alle gelten


Alle Apotheken in Deutschland sollen
verschreibungspflichtige Arzneimittel für alle Versicherten zum
gleichen Preis abgeben. Die Arzneimittelpreisbindung muss demnach
sowohl für in- und ausländische Versandapotheken als auch für
gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gelten. Darauf verweist
der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) angesichts
der heutigen Zustimmung des Bundeskabinettes zum sogenannten
Apothekenstärkungsgesetz.

"Eine einheitliche Regelung für Apotheken und Versicherte ist der
beste Garant für eine flächendeckende, gleichmäßige
Arzneimittelversorgung auch in der Zukunft", sagt Dr. Hubertus Cranz,
Hauptgeschäftsführer des BAH. Von dem Grundsatz "Gleiche Preise bei
Arzneimitteln" hat der Gesetzgeber derzeit abgesehen und insbesondere
Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte ausgenommen.
"Das erachten wir für falsch", so Cranz.

In einem Urteil vom 19. Oktober 2016 hatte der Europäische
Gerichtshof (EuGH) das deutsche Arzneimittelpreisrecht für
ausländische Apotheken gekippt. Er hatte klargestellt, dass
ausländische Apotheken beim Versand verordnungspflichtiger
Arzneimittel nach Deutschland Preisnachlässe geben dürfen. Der
deutsche Gesetzgeber versucht nun, dieser Ungleichbehandlung im
Apothekenstärkungsgesetz mit einheitlichen Regelungen zur
Preisgestaltung zu begegnen.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen Anspruch von
Versicherten auf zusätzlich honorierte pharmazeutische
Dienstleistungen des Apothekers vor. Diese sollen der Verbesserung
der Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie dienen. "Das
kann die heilberufliche Kompetenz des Apothekers stärken, wie auch
die Therapietreue des Patienten. Bei dem vorgeschlagenen
Vergütungsansatz sehen wir jedoch noch Optimierungsbedarf", ergänzt
Cranz.

Ebenfalls in die richtige Richtung geht der Plan, dass
Vertragsärzte künftig für Patienten mit schwerwiegend chronischen
Erkrankungen für eine bis zu drei Mal zu wiederholende Abgabe von
Arzneimitteln Folgeverschreibungen ausstellen dürfen, die bis zu
einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der GKV in Apotheken
einlösbar sind: "Eine sichere Arzneimitteltherapie und eine hohe
Therapietreue der Patienten - gerade bei Folgeverordnungen spielt der
Apotheker dabei eine wichtige Rolle. Das klappt aber nur dann, wenn
das Gesetz auch klarstellt, dass der Apotheker den Patienten auch
persönlich in Augenschein zu nehmen hat. Dies stellt eine angemessene
Begleitung der Therapie sicher und ermöglicht zum Beispiel die
Kontrolle und richtige Handhabung von Applikationshilfen und bei
Bedarf korrigierende und unterstützende Eingriffe. Maßgeblich dabei
ist, dass die Ausstellung von Folgeverordnungen immer eine
Ermessensentscheidung des Arztes bleibt", ergänzt Cranz.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH organisierten Unternehmen
tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland
zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen
Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte für
die Patientinnen und Patienten bereit.

Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.



Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner in der BAH-Pressestelle:

Christof Weingärtner
Pressesprecher
Tel.: 030 / 3087596-127
weingaertner@bah-bonn.de

Holger Wannenwetsch
Referent Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 3087596-122
wannenwetsch@bah-bonn.de

Geschäftsstelle Berlin
Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller
Friedrichstraße 134
10117 Berlin

Geschäftsstelle Bonn
Bundesverband der
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53173 Bonn

www.bah-bonn.de

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