Der BKK Landesverband Bayern begrüßt die
Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministers, die Versicherten
bei ihren Beitragszahlungen zu entlasten, Manipulationsmöglichkeiten
bei Saisonarbeitern einzuschränken und einen Überforderungsschutz für
kleine Kassen einzubauen. Sigrid König, Vorständin des BKK
Landesverbandes Bayern, sieht jedoch weiter dringenden Reformbedarf
beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA),
damit dieser Schuh eine tragfähige Sohle bekommt: "Das
GKV-Versichertenentlastungsgesetz verbessert die Symptome, lässt die
Ursachen eines schrägen Kassenwettbewerbs aber weiterhin außen vor.
Die extremen Überschüsse einzelner Krankenkassen sind das Ergebnis
eines nicht wettbewerbsneutral funktionierenden Morbi-RSA."
Eine Folge davon sind auch sehr unterschiedliche Zusatzbeiträge.
Denn selbst wenn die Parität wieder eingeführt wird, müssen
Versicherte von Kassen, die im Morbi-RSA benachteiligt werden, mehr
Zusatzbeiträge zahlen, als für die Versorgung notwendig ist. Jeder
zusätzlich von einer Versichertengemeinschaft erhobene Euro
subventioniert dadurch auch Krankenkassen mit bester Vermögenslage
und geringerem Zusatzbeitrag.
Sigrid König: "Die Überschüsse, mit denen einzelne Krankenkassen
ihre Rücklagen übererfüllen und die sie jetzt per Gesetz an ihre
Versicherten auszahlen sollen, sind quasi Fremdgelder, weil sie von
den Kassen jener Versichertengemeinschaften stammen, die im Morbi-RSA
seit Jahren benachteiligt werden."
Die Baustellen im Morbi-RSA sind zahlreich und gutachterlich
bekannt. Trotz der Verbesserungen im GKV-Versichertenstärkungsgesetz
ist die Manipulationsanfälligkeit, zum Beispiel durch Arztbesuche von
Kassenmitarbeitern, weiter gegeben. Sigrid König: "Mit der Anzahl der
Diagnosen steigt auch die Manipulationsanfälligkeit. Wir brauchen
manipulationssichere Vorgaben und wir müssen die Zahl der Diagnosen
einschränken, statt sie über ein Vollmodell auszuweiten."
Dabei spielt die Auswahl der im Finanzausgleich
berücksichtigungsfähigen Krankheiten eine große Rolle. Denn der
Morbi-RSA berücksichtigt überproportional die großen
Volkskrankheiten, die im Kodierungsprozess erhebliche Spielräume
ermöglichen. Sigrid König weiter: "Nur eindeutig diagnostizierbare
Krankheiten gehören in den Morbi-RSA."
Auch bei den Finanzzuweisungen für teure Akutfälle und
kostenintensive, aber seltene Erkrankungen sieht die bayerische
BKK-Chefin Reformbedarf. "Ein Schutz vor Überforderung heißt auch,
die Kassen als einzelne Solidargemeinschaften bei besonders teuren
Leistungsfällen zu schützen."
Eine weitere Baustelle des Morbi-RSA besteht bei den Zuweisungen
für das Krankengeld. Dieses orientiert sich zu sehr an der
Krankheitsgeschichte des Versicherten und zu wenig an dessen
tatsächlichem Einkommen. Dabei stellt das Einkommen des Versicherten
die einzig relevante Basis für einen Krankengeldanspruch dar. Auch
der Morbiditätsbezug bei der Berücksichtigung von Verwaltungskosten
bleibt schräg. Denn Verwaltungskosten sind spiegelbildlich zur
Effizienz einer Kasse und hängen nicht von der Morbidität der
Versicherten ab. Schließlich stellten verschiedene Gutachter auch
Verzerrungen bei den Zuweisungen für Erwerbsminderungsrentner im
Finanzausgleich fest. Ein weiteres Feld im Morbi-RSA, das
reformbedürftig bleibt.
Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des
öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und
ihrer Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband
Bayern 16 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit rund 3,1 Millionen
Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben knapp 2,4 Millionen
Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert sind.
Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen
GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.
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