Thema: Glandorf (17.3.2010). Seit Mitte März 2010 sind die Produkte Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und Cystus 052® Gurgellösung in Deutschland nicht mehr als Medizinprodukte, sondern als Arzneimittel anzusehen und bedürfen demzufolge nicht mehr der bestehenden medizinprodukterechtlichen Bewertung, sondern sind mit einer Zulassung nach dem AMG in Verkehr zu bringen. Der jetzt ergangene Beschluss des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az 24 K 4394/08) erschwert es Bürgerinnen und Bürgern erheblich, sich bei viralen Epidemien wirksam zu schützen (zum Beispiel bei Influenza), besonders nachdem sich die seit 2005 für 200 Millionen Euro eingelagerten antiviralen Medikamente als weitgehend unwirksam und nebenwirkungsreich erwiesen haben und die 2009 für über 400 Millionen Euro angekauften Schweinegrippe-Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert wurden.
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