Thema: Bochum: Zum 1. Januar tritt der Kern des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft: der neue Pflegebedürftigkeits-Begriff. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich zukünftig am Grad der Selbstständigkeit in den elementaren Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
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