Thema: Aufgabe der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP), einem Verbund von gesetzlichen Krankenkassen, ist es, in einem einheitlichen Prüfverfahren diejenigen Kurse zur gesundheitlichen Prävention zu ermitteln, für die die Krankenkassen ihren Versicherten teilweise die Teilnahmegebühren erstatten. Das zentrale Anerkennungs-verfahren hat die Zahl der erstattungsfähigen Präventionskurse (nach § 20 Sozialgesetzbuch V) drastisch reduziert. Die ZPP macht dafür die Volkshochschulen mitverantwortlich.
Dazu der Verbandsdirektor des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg, Dr. Hermann Huba: „Es ist schwer erträglich, dass ausgerechnet die ZPP, die höchste bürokratische Hürden mit geringer pädagogischer Qualität verbindet, die Betroffenen zum Sündenbock machen will. Man kann es den Versicherten nicht oft genug sagen: Es sind Ihre Krankenkassen, die die ZPP geschaffen haben und die Sie gängeln! Dass es auch anders geht, zeigt die AOK Baden-Württemberg, die sich nicht zufällig nicht an der ZPP beteiligt.“
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