fit und munter - TASSO e.V.: Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister reicht nicht

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TASSO e.V.: Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister reicht nicht

Die ab dem 1. Juli geltende Registrierungspflicht schließt nicht automatisch die Rückvermittlung entlaufener Hunde ein
Die ab dem 1. Juli 2013 im Rahmen des aktuellen Hundegesetzes vorgeschriebene Registrierung jedes niedersächsischen Hundes wiegt Hundehalter laut der Tierschutzorganisation TASSO e.V. in trügerischer Sicherheit.

"Registrierung in einer Haustierdatenbank dient seit Jahrzehnten der Rückvermittlung entlaufener Tiere", sagt Philip McCreight von TASSO, Europas größtem Haustierzentralregister, das pro Jahr mehr als 50.000 Vierbeiner kostenlos rückvermittelt. Im Fall des niedersächsischen Hundegesetzes allerdings verhielte es sich anders. McCreight: "Hier hat die Registrierung lediglich eine statistische und ordnungsrechtliche Funktion, wenn der Hund wegläuft, gibt es keine den Leistungen von TASSO entsprechende Hilfestellung seitens des dafür zuständigen Datenbankbetreibers." Die schnelle und unbürokratische Rückvermittlung sei aber im Sinn des Tierschutzes notwendig, da hierdurch nicht zuletzt Tierheime in Millionenhöhe entlastet würden.

Es sei leider davon auszugehen, dass zahlreiche Hundebesitzer glauben, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung beim niedersächsischen Hunderegister sei auch automatisch eine Rückvermittlung verbunden, so McCreight weiter. TASSO hat deshalb eine Aufklärungskampagne gestartet. Unter dem Titel "In Niedersachsen kostet weniger mehr ..." informiert die Tierschutzorganisation über die Unterschiede zwischen eigener Leistung und der Zwangsregistrierung. Mit Handzetteln und Plakaten, verteilt an Tierheime, Tierärzte und Gemeinden, will man so Irrtümern vorbeugen - und auch über die bei TASSO üblichen Zusatzleistungen informieren. "Wir bieten nicht nur ein großes Bündel weiterer Services - von der 24-Stunden-Hotline bis zu Bildsuchmeldungen im Internet -, unsere Leistungen sind grundsätzlich kostenlos", sagt McCreight. "Im Gegensatz zum niedersächsischen Register, das jeden Hundebesitzer ohne Gegenleistung zur Kasse bittet."

Der Tierschützer empfiehlt jedem Hundebesitzer in Niedersachsen, sein Tier zusätzlich bei TASSO registrieren zu lassen. Denn nur dann ließe sich der Hund im Verlustfall von TASSO rückvermitteln. "Das niedersächsische Register reicht ohnehin nur bis zur Landesgrenze", ergänzt McCreight. "Sollte der Hund außerhalb dieses Bundeslandes gefunden werden, ist er ohne uns wahrscheinlich nicht mehr zu identifizieren."

Unter www.tasso.net/Niedersachsen stehen Betroffenen weiterführende Informationen sowie Flyer und Plakate zum Download zur Verfügung.
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