fit und munter - AOK Baden-Württemberg: IVOM-Vertrag stellt Qualität und Patientensicherheit in den Mittelpunkt

fit und munter

AOK Baden-Württemberg: IVOM-Vertrag stellt Qualität und Patientensicherheit in den Mittelpunkt


Als unverständliche Kritik, die nur in die
Karten der Pharmaindustrie spielt, bezeichnet die AOK
Baden-Württemberg die Aussagen des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes (DBSV) und der Selbsthilfevereinigung von
Menschen mit Netzhautdegenerationen (Pro Retina e.V.) gegen den
sogenannten IVOM-Vertrag.

"Die Patientensicherheit ist für die AOK höchstes Gebot und wird
durch den Vertrag in besonderer Weise sichergestellt. Davon können
sich auch die beiden Organisationen gerne ein direktes Bild machen.
Wir sind zu einem intensiven fachlichen Informationsaustausch
jederzeit bereit", so der Sprecher der AOK Baden-Württemberg, Kurt
Wesselsky, in Stuttgart.

Mit dem Vertrag stelle die AOK eine Behandlung ausschließlich
durch besonders qualifizierte Augenärzte sicher. Eine umfassende
Beratung und Betreuung der Patienten stehe im Mittelpunkt. Mit der
QMBW GmbH (Qualitätsmanagement Gesellschaft Baden-Württemberg) habe
die AOK einen Vertragspartner, der alle Fachkenntnisse umfassend
mitbringe und jederzeit dafür stehe, eine hochsichere und wirksame
Versorgung der Patienten zu garantieren. So könnten Akutfälle noch am
selben Tag durch einen qualifizierten Ophthalmochirurgen behandelt
werden.

Neben der Qualität der Behandlung profitierten die Patienten auch
davon, dass sie nicht mehr aus eigener Tasche in Vorleistung treten
müssen. Laut AOK-Sprecher fällt das hierbei übliche
bürokratisch-aufwändige Verfahren der Kostenerstattung weg. Die
gesamte Behandlung wird zu hundert Prozent direkt von der AOK
übernommen.

Mehr Informationen zum IVOM-Vertrag im Internet:
http://ots.de/DhNXT



Pressekontakt:
Pressestelle der
AOK Baden-Württemberg
Telefon: 0711 2593-229
E-Mail: presse@bw.aok.de
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: