fit und munter - Organspender sind versichert / Erleiden Lebendspender einen Schaden, haftet die gesetzliche Unfallversicherung

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Organspender sind versichert / Erleiden Lebendspender einen Schaden, haftet die gesetzliche Unfallversicherung


Erleidet ein Lebendspender bei der
Organentnahme einen Schaden, kann er von der gesetzlichen
Unfallversicherung eine Entschädigung verlangen. Das berichtet die
"Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Grundsatzurteil des
Bundessozialgerichtes. Ein solcher Schaden wird demnach behandelt wie
ein Arbeitsunfall. Ein Kläger hatte seinem kranken Bruder eine Niere
abgegeben und eine Lähmung davongetragen. Lebendspenden sind zudem
noch für Knochenmark und Leber möglich.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2012 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
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