fit und munter - Lichtet sich das Futtermittelrechts-Dickicht?

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Lichtet sich das Futtermittelrechts-Dickicht?

Der Vorschlag für eine europäische Futtermittelverordnung
Das europäische Futtermittelrecht steht vor einer umfassenden Reform. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine europaweite Futtermittelverordnung hervorgebracht, mit dem das ganze Regelungsdickicht aus einer Unzahl von Richtlinien und Verordnungen gelichtet werden soll.

Betroffen sind dabei nicht nur Futtermittel für Nutztiere, sondern auch Hersteller und Vertreiber von Heimtierfuttermitteln werden verstärkt in die Verantwortung genommen.

Durch den Entwurf sollen diverse futtermittelrechtliche EU-Richtlinien durch eine in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Verordnung abgelöst werden. Kernbestandteil des Entwurfs ist die Schaffung von transparenten Vorgaben für die Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung von Futtermitteln. Insgesamt sollen damit die Kennzeichnungsvorgaben für Futtermittel an die für Lebensmittel geltenden Bestimmungen angeglichen werden. Der Entwurf enthält ein allgemeines Irreführungsverbot, das der deutsche Rechtsanwender bereits aus § 19 LFGB kennt. Danach dürfen Futtermitteln keine Wirkungen beigelegt werden, die ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen. Zudem ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten untersagt. In Zusammenhang mit diesen Verboten steht eine Auskunftspflicht gegenüber Behörden. Danach hat die für die Kennzeichnung zuständige Person auf Anfrage der zuständigen Behörde eine wissenschaftliche Begründung für den Wahrheitsgehalt der entsprechenden Behauptung vorzulegen. Die amtlichen Kontrollen sollen damit nicht nur die verbindlichen, sondern auch die freiwilligen Kennzeichnungsangaben auf Futtermitteln abdecken. Bei Futtermitteln, die über das Internet oder andere Fernkommunikationstechniken vertrieben werden, müssen die Angaben „auf dem Trägermaterial des Versandgeschäfts erscheinen“. Für den Futtermittelvertrieb über das Internet bedeutet dies, dass die Angaben nicht nur auf dem Etikett, sondern auf der Internetseite erscheinen müssen, auf der das Futtermittel angeboten wird. Eine entsprechende Regelung ist derzeit auch für den Lebensmittelbereich in Planung.

Was die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften wie Angabe der Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe anbelangt, soll zukünftig die Verpflichtung entfallen, die Anteile aller Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in Mischfuttermitteln anzugeben. Im Hinblick auf die Angabe von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen sind zudem bestimmte Toleranzen im Falle der Abweichung zwischen den Kennzeichnungsangaben und den bei amtlichen Kontrollen ermittelten Werten vorgesehen. Futtermittelzusatzstoffe müssen laut Entwurf grundsätzlich mit Bezeichnung und Gehalt angegeben werden, allerdings sollen nicht alle Zusatzstoffe kennzeichnungspflichtig sein. Bei bestimmten Zusatzstoffen, bei denen beispielsweise ein Höchstgehalt festgelegt ist (u.a. einige Vitamine), müssen zudem die Kennnummer des Zusatzstoffs und die Funktionsgruppe gemäß der EU-Futtermittelzusatzstoffverordnung angegeben werden. Das Verzeichnis der Zusatzstoffe muss mit „Zusatzstoffe je kg“ überschrieben werden.

Im Hinblick auf die Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter wird die Angabe der Zusammensetzung bei allen Heimtieren verpflichtend. Zudem soll auf dem Etikett eine kostenfreie Telefonnummer angegeben werden, damit der Kunde neben den verbindlichen Kennzeichnungsangaben zusätzliche Information erhalten kann. Im Gegensatz zum geltenden Recht führt der Entwurf Verantwortlichkeiten für die Kennzeichnungsangaben ein. Danach ist der Futtermittelhersteller für die Kennzeichnungsangaben verantwortlich und gewährleistet ihr Vorhandensein und ihre Genauigkeit. Wird das Futter allerdings unter Namen oder der Firma eines anderen Futtermittelunternehmens als dem/der des Herstellers in Verkehr gebracht, trägt jener die Verantwortung für die Kennzeichnungsangaben. Einzelhandels- und Vertriebsunternehmen werden nach dem Entwurf verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt dafür zu sorgen, dass die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden. Futtermittelunternehmer sollen zusätzlich sicherstellen, dass verbindliche Kennzeichnungsangaben entlang der gesamten Lebensmittelkette übermittelt werden können, damit der Verbraucher diese Informationen erhält. Neben den detaillierten Kennzeichnungsvorgaben bereitet der Entwurf weitere Reformen vor. Beispielsweise soll die Kommission ermächtigt werden, ein Verzeichnis der Erzeugnisse, deren Verwendung in Futtermitteln verboten ist, zu führen und zu aktualisieren. Zudem werden Verunreinigungskriterien für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse festgelegt.

Der Kommissionsentwurf liegt derzeit dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vor. Es ist davon auszugehen, dass er mit einigen Änderungen und Übergangsfristen vielleicht schon Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres verabschiedet wird. Damit stehen Futtermittelunternehmen gewichtige Änderungen ins Haus, insbesondere was die Kennzeichnung der Produkte angeht. Grundsätzlich ist der Ansatz einer europaweiten Futtermittelverordnung jedoch zu begrüßen. Denn auf diese Weise werden viele der bisher vorhandenen Handelshemmnisse der Vergangenheit angehören.

- Verordnungsentwurf KOM (2008) 124 endgültig vom 03.03.2008 -

Autor: RA Thomas Bruggmann LL.M.
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