fit und munter - Zahnzusatzversicherung: Durch die Novellierung der Gebührenordnung der Zahnärzte

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Zahnzusatzversicherung: Durch die Novellierung der Gebührenordnung der Zahnärzte

Steigende Kosten beim Zahnarzt können mit der Zahnzusatzversicherung aufgefangen werden. Gerade beim hochwertigen Zahnersatz wird die Daumschraube angelegt.
Nächstes Jahr wird die GOZ, die seit 1988 nahezu unverändert in Kraft ist, reformiert. Bereits im September wurde die erste von Gesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegte Änderungsverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet. Scharfe Kritik hingegen kommt aus den Reihen der Opposition und von Seiten der privaten Krankenversicherer, denn die Kosten beim Zahnarzt werden definitiv steigen. Das wird sich spätestens ab dem Jahr 2013 auch auf die Zahnzusatzversicherung auswirken.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

In den Jahren 1999 bis 2009 sind die Ausgaben pro Kopf beim Zahnarzt von rund 360 Euro auf rund 480 Euro gestiegen. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung stieg parallel von 153 Euro auf 160 Euro. Somit entfällt ein erheblicher Teil der Kosten auf die Patienten oder die vorhandene Zahnzusatzversicherung. Eine Ursache für die Steigerung der Kosten ist aber auch, dass der 2,3-fache Gebührensatz seit dem Jahr 2000 immer häufiger überschritten wird. In den letzten Jahren ist hier eine Zunahme von 65 Prozent zu verzeichnen.

Bereits jetzt steht aus der Sicht der privaten Krankenversicherer fest: Die Kostensteigerung wird voraussichtlich 14 bis 20 Prozent betragen. Für die Versicherten in der Zahnzusatzversicherung bedeutet das: Auch im Jahr 2013 wird eine Beitragsanpassung die unausweichliche Folge sein. Laut PKV-Verband bestehe eigentlich kein Bedarf, die GOZ zu ändern, da bereits in den vergangenen Jahren die Zahnarzthonorare gestiegen sind. Mittlerweile wird hier von einem Wahlkampfgeschenk von der FDP gesprochen, ein Schelm, wer hier an Klientelpolitik denkt.

Unabhängig der Kostensteigerung wird die Zahnzusatzversicherung sicherlich eine beliebte Ergänzungsversicherung, wenn die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzmaßnahme steigen, ist effektiver Versicherungsschutz im Hintergrund wichtig. Die Regelversorgung ist von der Kostensteigerung nicht betroffen. Denn die GOZ findet für gesetzlich Krankenversicherte nur dann Anwendung, wenn der Patient eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung wählt, etwa wie Zahnersatz durch Implantate. Gerade in diesem Bereich zeigt die Zahnzusatzversicherung Leistung: Parallel zum Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen sie den Erstattungsanteil auf bis zu 90 Prozent.

Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de
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