fit und munter - USA planen erleichterte Einwanderung für Unternehmer und hochqualifizierte Arbei

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USA planen erleichterte Einwanderung für Unternehmer und hochqualifizierte Arbei

Alejandro Mayorkas, Leiter der US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) gab Anfang August bekannt, dass er gemeinsam mit Janet Napolitano, US-Heimatschutzministerin, mehrere Richtlinien auf den Weg gebracht hat, um die Einwanderung von Unternehmern und hochqualifizierten Arbeitnehmern zu erleichtern.
Alejandro Mayorkas, Leiter der US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) gab Anfang August bekannt, dass er gemeinsam mit Janet Napolitano, US-Heimatschutzministerin, mehrere Richtlinien auf den Weg gebracht hat, um die Einwanderung von Unternehmern und hochqualifizierten Arbeitnehmern zu erleichtern.



Die Vereinigten Staaten von Amerika haben seit jeher viele innovative Unternehmer und qualifizierte Arbeiter angezogen. Durch sie wurden und werden viele Arbeitsplätze geschaffen und neue Technologien und Ideen vorangetrieben. Um die Gründung und den Aufbau von Unternehmen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stimulieren, hat die USCIS daher folgende Maßnahmen angekündigt:

Verdeutlichung, dass einwanderungswillige Unternehmer ein Einwanderungsvisum der Kategorie EB-2 für Personen mit besonderen Qualifikationen/Fähigkeiten ("Advanced Degrees/Exceptional Ability") erhalten können, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder dass sie im Rahmen des EB-2 Visums einen Antrag um eine Ausnahmeregelung aus nationalem Interesse ("National Interest Waiver") stellen können, insofern die Arbeit des Antragsstellers in den USA von "nationalem Interesse" ist.
Die USCIS hat hierfür eigens ein Dokument mit häufig gestellten Fragen bereitgestellt.

Ausweitung des Beschleunigungsverfahrens ("Premium Processing Service") auf weitere Einwanderungsvisakategorien wie z.B. auf Anträge von multinationalen Managern und Führungskräften, sogenannte EB-1C.

Klarstellung unter welchen Voraussetzungen Einzelunternehmer ein zulässiges Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis aufbauen können, um sich für ein H-1B Visum zu qualifizieren: Der Unternehmer muss den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen über das eigenständige Recht zur Regelung der Beschäftigung verfügt (Trennung von "Petitioner" und "Beneficiary").
Die USCIS hat sein Dokument mit häufig gestellten Fragen entsprechend überarbeitet.

Verbesserung und Beschleunigung des EB-5 Antragsprozesses ("Immigration Investor Program"). Das bedeutet, dass bei bestimmten EB-5 Visa-Anträgen ein beschleunigtes Antragsverfahren ("Premium Processing Service") eingeführt wird. Darüber hinaus sollen Antragsteller und USCIS fortan direkt kommunizieren können. Schließlich soll es dem Antragsteller möglich sein vor einem Ausschuss der USCIS mögliche Fragen zum Visumantrag zu klären.

Berücksichtigung der besonderen Belange von Unternehmern und Start-up-Unternehmen. Um die entsprechenden Voraussetzungen hierfür zu schaffen, sollen interne Schulungen stattfinden.

Unternehmer und Start-up-Unternehmen sollen sich stärker einbringen können. Durch einen offenen und transparenten Dialog mit sämtlichen Stakeholdern - z.B. bei speziellen Meetings - erhält die US-Einwanderungsbehörde Feed-back und neuen Input darüber wie sich Unternehmer und Start-up-Unternehmen für die Einwanderung durch die Arbeitsstelle bzw. durch Investitionen ("employment-based categories") qualifizieren können und das "Einwanderungsprogramm" effizienter gestaltet werden kann. Das erste Meeting fand am 11. August 2011 statt.
Außerdem soll eine Reihe von Treffen mit dem Leiter der US-Einwanderungsbehörde, Alejandro Mayorkas, organisiert werden. Das erste Meeting findet am 15. August 2011 zum Thema wirtschaftliche Entwicklung und EB-5 "Immigration Investor Program" statt.


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