fit und munter - Kostenvoranschlag schützt vor überhöhter Rechnung

fit und munter

Kostenvoranschlag schützt vor überhöhter Rechnung


Magazin Reader's Digest gibt Tipps, wie man den
richtigen Handwerker findet und welche Rechte der Verbraucher hat

Wenn der Wasserhahn im Bad erneuert werden soll, die Heizung nicht
mehr läuft oder der Parkettboden plötzlich Risse hat, ist ein
Handwerker nötig. Aber welcher ist der Beste und wie kann man sich
vor überteuerten Rechnungen schützen? Das Magazin Reader's Digest
gibt in seiner April-Ausgabe zahlreiche Ratschläge - von der Planung
über den Kostenvoranschlag bis zur Kontrolle während der Arbeiten und
möglichen Reklamationen. Grundsätzlich gilt: Wenn es sich nicht um
einen Notfall handelt, sollte man sich vor der Auftragserteilung
ausgiebig erkundigen.

Das beginnt bereits bei der Frage, welcher Handwerker den Auftrag
erhält. "Am besten sind immer noch persönliche Empfehlungen", sagt
Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Wenn
möglich, sollte man also im Freundes-, Bekannten- oder Kollegenkreis
nach Erfahrungen mit bestimmten Handwerksbetrieben fragen.

Bewertungsportale im Internet wie www.kennstdueinen.de oder
www.bestes-handwerk.de sowie in Österreich www.meinbauprofi.at helfen
nur bedingt weiter, weil dort bisher nur wenige Betriebe aufgelistet
sind. Im Zweifelsfall bleibt nur der Blick ins Branchen- oder
Telefonbuch. "Fragen Sie nach Referenzen, wenn Sie einen Betrieb
kontaktieren", rät Verbraucherschützer Hagen.

Besonders wichtig ist die Einholung von Kostenvoranschlägen. Darin
sollten die Firmen alle wichtigen Einzelposten wie Art und Umfang der
auszuführenden Arbeiten, die veranschlagte Arbeitszeit, den
Materialbedarf, die Kosten, Mehrwertsteuer, anfallende Fahrt- und
Nebenkosten sowie ein Datum nennen, bis zu dem dieses Angebot gilt.
Wer als Kunde auf der Basis dieser Informationen den Auftrag erteilt,
kann dennoch nicht verhindern, dass die Schlussrechnung am Ende
womöglich höher ausfällt. "Eine Differenz von zehn Prozent müssen Sie
in Kauf nehmen", sagt Michael Bier, Jurist bei der Handwerkskammer
Düsseldorf. Bei Mehrkosten von etwa 20 Prozent muss der Betrieb den
Auftraggeber informieren, der in diesem Fall ein Kündigungsrecht hat.

Wer einen Handwerker in der Wohnung oder im Haus benötigt, sollte
diese Aktion falls möglich frühzeitig organisieren. Zum einen kann
ein Auftrag in der Nebensaison - zum Beispiel muss der Bau der neuen
Terrasse nicht unbedingt im Frühjahr, sondern kann auch im Herbst
erfolgen - durchaus preiswerter sein. Zum anderen ist gerade bei
größeren Projekten, an denen mehrere Handwerker beteiligt sind, eine
sorgfältige Zeitplanung besonders wichtig. Außerdem müssen ganz
praktische Fragen geklärt werden: Wo dürfen die Handwerker ihre Pause
machen, wo finden sie einen Wasseranschluss, wer ist während der
Arbeiten als Aufsicht im Haus?

Ein neuer Trend ist die Auftragsvergabe via Internet. Bei solchen
Handwerker-Auktionen wie bei www.my-hammer.de, www.undertool.de oder
www.my-hammer.at bzw. www.goldeneshandwerk.at schreibt der Kunde
seinen Auftrag aus und gibt einen Maximalpreis vor. Interessierte
Handwerker können dann bieten, und der Kunde hat nach Abschluss der
Arbeiten Gelegenheit, die von ihm beauftragte Firma zu bewerten.

Trotz der besten Planung kann es bei der Ausführung Pannen geben.
Wer etwas reklamieren will, muss dies sobald als möglich tun. Sollte
es sich um wesentliche Mängel handeln, ist es ratsam, die Abnahme der
Arbeiten zu verweigern und dem Handwerker eine Frist zu setzen, in
der er den Schaden beseitigen kann.

Darüber hinaus wird empfohlen, die Rechnung erst nach Erledigung
aller Arbeiten komplett zu bezahlen und im Fall einer Reklamation
zunächst nur einen Teilbetrag zu überweisen. Sollten die Mängel erst
später entdeckt werden, hat der Verbraucher dennoch das Recht auf
seiner Seite, weil der Handwerker zwei Jahre für seine Arbeit haften
muss; bei Bauarbeiten gilt sogar eine Frist von fünf Jahren. Im
Zweifelsfall sollte man sich aber an die Beschwerdestelle der
örtlichen Handwerkskammer wenden.

Weitere Ratschläge gibt es in der neuen Ausgabe des Magazins
Reader's Digest. Dabei wird auch erklärt, welche Arbeiten sich auf
keinen Fall für die "do-it-yourself"-Methode eignen.

Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die April-Ausgabe von Reader's Digest
Deutschland ist ab sofort an zentralen Kiosken erhältlich.

Artikel aus der April-Ausgabe zum Download:
http://www.readersdigest.de Auf "Unternehmen" und dann auf "Service
für Journalisten" klicken (Rubrik Magazin Reader's Digest)



Pressekontakt:
Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH
Öffentlichkeitsarbeit, Uwe Horn
Vordernbergstraße 6, 70191 Stuttgart
Tel.: 0711 / 6602-521, Fax: 0711 / 6602-160,
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