fit und munter - Drogenbeauftragte: Jugendschutz gilt immer - auch im Karneval

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Drogenbeauftragte: Jugendschutz gilt immer - auch im Karneval

Drogenbeauftragte: Jugendschutz gilt immer - auch im Karneval

Berlin - In der Karnevalszeit ist der Alkoholmissbrauch leider weit verbreitet, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Die Zahl der Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen erreicht zur Karnevalszeit eine Hochphase. Dies bestätigt zum Beispiel eine Analyse der Krankenhauseinweisungszahlen in Baden-Württemberg der letzten Jahre.

Karnevalsvereine und Kommunen haben deshalb in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur Prävention des Alkoholmissbrauchs entwickelt und erprobt.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, MdB, erklärt hierzu: "Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass der Jugendschutz immer konsequent eingehalten wird - auch im Karneval. Gerade in dieser Zeit ist das eine große Herausforderung für alle Beteiligten. In den Karnevalshochburgen gibt es bereits gute Beispiele, um den Jugendschutz zu verbessern. Diese Aktivitäten sind vorbildlich und sollten in den Karnevalsregionen möglichst flächendeckend und konsequent angewendet werden."

Solche bewährten Maßnahmen sind:

* Kommunen und Karnevalsvereine erarbeiten Richtlinien für den Jugendschutz in der "fünften Jahreszeit". Jugendschutzbeauftragte und eine Erinnerung an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind hier besonders wichtig. Die Initiative kann vom Karnevalsverein, vom Kreisjugendring oder der Kommune ausgehen. Wichtig ist eine klare und gemeinsam vereinbarte Botschaft an die Veranstalter.

* Die Entsendung von Jugendschutzbeauftragten, die mit den Betreibern vor Ort die Einhaltung des Jugendschutzes während der Festveranstaltungen regeln und mit Polizei und Ordnungsamt Verstöße sanktionieren.

* Einbindung aller betroffenen Stellen, wie der Polizei und dem Ordnungsamt, Suchtprävention und Jugendamt, um besonders für das Thema zu sensibilisieren. Die Durchführung gemeinsamer Aktionen wie zum Beispiel "Keine Kurzen für Kurze" in Köln.

* Schaffung alkoholfreier Angebote für Kinder und Jugendliche, wie die "After-School-Party" auf dem Münsterplatz in Bonn als Alternative zum Alkohol-exzess.

* Je nach Problemlage vor Ort können ergänzend zu Schulungen im Jugendschutz noch weitere Maßnahmen vereinbart werden. Zur Gewaltreduktion soll das erstmals in Düsseldorf beschlossene Glasverbot im diesjährigen Karneval beitragen.

Weitere Informationen:

Analyse des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
http://www.statistik-bw.de

Link Köln
http://www.stadt-koeln.de

Link Düsseldorf
http://www.duesseldorf.de

Link Bonn
http://www.bonn.de

Link Koblenz
http://www.koblenz.de

Link Mainz
http://www.vorbild-sein.de


Kontakt
Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Tel.: 030-18 441- 4412
Fax: 030-18 441- 4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
http://www.drogenbeauftragte.de
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