fit und munter - Geldanlage-Anbieter.de rät zur sorgfältigen Prüfung von Beratungsprotokollen

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Geldanlage-Anbieter.de rät zur sorgfältigen Prüfung von Beratungsprotokollen


Hückelhoven (Nordrhein-Westfalen), Februar 2011 - "Die Erfahrungen des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass die Formulare der Banken für die Erstellung eines Beratungsprotokolls für eine Anlageberatung häufig zu standardisiert und lückenhaft sind", so Janneke Aslander, Geschäftsführerin der Aslander & Fromeyer UG (haftungsbeschränkt). Das Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen ist Betreiber des Vergleichsportals Geldanlage-Anbieter.de. Die Erstellung eines Beratungsprotokolls ist seit 1. Januar 2010 für Beratungsgespräche mit Privatanlegern in denen auf Wertpapiere, wie beispielsweise Aktien, Anleihen, Investmentfonds und Zertifikate, eingegangen wird, gesetzlich vorgeschrieben.

Schutz vor Falschberatung

Ein Beratungsprotokoll soll Privatanleger vor Falschberatung schützen. "Damit dies auch wirklich der Fall ist, müssen Verbraucher einiges beachten. Wir haben dazu auf unserem Portal Geldanlage-Anbieter.de die gesetzlichen Anforderungen und die für die Prüfung des Protokolls wichtigen Aspekte zusammengestellt. Privatanleger erhalten so die nötigen Anhaltspunkte, um das von ihrem Berater angefertigte Protokoll zu prüfen", erklärt Aslander. Eine sorgfältige Prüfung des Beratungsprotokolls durch den Verbraucher ist sehr wichtig, bevor er seine Anlageentscheidung trifft und dem Berater den entsprechenden Auftrag erteilt. Bei einer telefonischen Beratung gibt es zudem Besonderheiten zu beachten.

Übergabe und Prüfung vor Geschäftsabschluss

"Grundsätzlich raten wir Privatanlegern nur in ein Produkt zu investieren, dass sie auch mit allen Chancen und Risiken verstehen können. Zu einer vollständigen Beratung gehören auch Informationen über die anfallenden Kosten und Gebühren", so die Expertin aus dem Team von Geldanlage-Anbieter.de weiter.

Vorsicht bei Finanzvermittlern

Die Protokollpflicht gilt laut Gesetz für Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleistungsinstitute. Nicht jedoch für freie Finanzvermittler. "Diese sollten dennoch bei einem Beratungsgespräch um ein Protokoll gebeten werden. Seriöse Anbieter werden es nicht verweigern", so Aslander.

Nähere Informationen zum Beratungsprotokoll sind auf der Internetseite www.geldanlage-anbieter.de unter der Rubrik Informationen zu finden.

Direkter Link:
http://www.geldanlage-anbieter.de/beratungsprotokoll.html

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