fit und munter - Zahnzusatzversicherung: Bei der Beitragsanpassung nichtübereilt reagieren

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Zahnzusatzversicherung: Bei der Beitragsanpassung nichtübereilt reagieren

Eine Beitragsanpassung ist einÄrgernis für so ziemlich jeden Versicherungsnehmer. In der Zahnzusatzversicherung muss man jedoch die Kündigung sorgfältig abwägen.
Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die Zahnzusatzversicherung einen guten Namen gemacht. Umfangreiche Leistungen sind bei den zahlreichen Tarifen Standard. Umso weniger ist verwunderlich, dass viele Patienten die Zahnzusatzversicherung bereits in Anspruch genommen haben, um z. B. im Bereich Zahnersatz auf höherwertige Lösungen zurückgreifen zu können. Das hat aber auch negative Auswirkungen: Durch hohe Leistungserstattungen steigen auch die Kosten bei den Versicherern. Eine Beitragsanpassung ist unausweichlich.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Die Post flattert ins Haus, der Ärger ist vorprogrammiert. Gerade bei Kunden der Barmenia und der CSS kommt es nach dem Jahreswechsel 2009/2010 nun erneut zu einer Beitragsanpassung. Ein Mehrbeitrag von fünf Euro ist keine Seltenheit und führt zum ersten Gedanken: Kündigung und ab woanders versichern.

Doch dieser vorschnelle Gedanke ist von der Umsetzung her in den meisten Fällen ein Fehler. Auch wer bei seiner Zahnzusatzversicherung noch keine Leistung in Anspruch genommen hat, kann sich sicher sein, dass mit den Jahren irgendwann die Notwendigkeit für eine aufwendigere Behandlung gegeben ist. Und dann wäre die Zahnzusatzversicherung eigentlich mehr denn je notwendig.

Wenn man sich mit dem Gedanken des Versichererwechsels trägt, muss in den meisten Fällen Abstriche hinnehmen. Als Erstes bedeutet ein Neuabschluss einen anderen Beitrag wie zu der Zeit, als die nun gekündigte Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde. Da sich der Beitrag auch am Eintrittsalter bemisst, steigen logischerweise mit der Zeit die Kosten bei einem Neuabschluss.

Wer schon länger eine Zahnzusatzversicherung hat, kann eigentlich bei einer zahnärztlichen Maßnahme mit einer hohen Erstattung rechnen: Grund: Die bei den meisten Gesellschaften festgelegten Leistungsstaffelungen sind ausgelaufen, eine Summenbegrenzung ist entfallen. Bei einem Wechsel zu einer anderen Zahnzusatzversicherung muss sich der Versicherungsnehmer im Klaren sein, dass er wohlmöglich ganz von vorne anfängt.

Auch wenn die Beitragsanpassung für viele Kunden sicherlich ein Ärgernis darstellt, macht in den meisten Fällen ein Wechsel wenig Sinn. Bestes Beispiel war zum Jahreswechsel 2009/2010 zu verzeichnen, als die Barmenia-Kunden nach ihrer Kündigung zur ARAG wechselten und dort prompt vier Monate später bereits die nächste Anpassung mit erleben mussten.

Bildquelle: Regina Kaute, www.pixelio.de
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