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Zahnzusatzversicherung: Erst abschließen und dann zum Zahnarzt

Eine Zahnzusatzversicherung hilft nur, wenn notwendige Maßnahmen erst nach dem Versicherungsbeginn angeraten oder beabsichtigt wird. Grund genug sich also rechtzeitig Gedankenüber dieses Thema zu machen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung kann auf Grund der steigenden Kosten längst nicht mehr die komplette Versorgung im Bereich der Zahngesund übernehmen. Die Eigenverantwortung der Bundesbürger ist gestiegen und damit auch die Popularität der Zahnzusatzversicherung. Sie dient den Patienten als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Oftmals suchen Patienten den Versicherungsschutz, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Durch Zahnschmerzen wird ein Zahnarztbesuch notwendig, der Zahnarzt stellt fest, dass zwei Zähne extrahiert werden müssen. Also muss Zahnersatz her: Dafür gibt es doch die Zahnzusatzversicherung, so denkt sich der pfiffige Patient. Die Zahnzusatzversicherung wird, wenn der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Behandlung überhaupt angeboten wird, ganz klar reagieren und eine bereits begonnene Behandlung vom Versicherungsschutz ausschließen.

Die Logik liegt auf der Hand: Ein bestehender Schaden vor Versicherungsbeginn wird nirgendwo im Versicherungswesen übernommen. Das brennende Sofa lässt sich also nicht mehr absichern. Auch wenn der Zahnarzt eine Behandlung für die Zukunft angeraten hat, reagiert die Zahnzusatzversicherung mit Ablehnung: Der Schaden ist ja anscheinend schon da, sonst würde der Zahnarzt nicht zu einer Behandlung raten.

Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die bereits nach dem Ablauf der Wartezeit sofort ohne Summenbegrenzung eine Zahnersatzmaßnahme übernehmen. Wiederum denkt sich so manch ein schlauer Patient, dass man mit der Maßnahme wartet, bis der Versicherungsschutz im vollen Umfang greift. Wenn der Heil- und Kostenplan dann der Zahnzusatzversicherung eingereicht wird, kann diese aber schnell feststellen, ob der betreffende Zahn bereits vor Versicherungsbeginn stark geschädigt war. Im Regelfall erfolgt beim Zahnersatz nämlich die Anfrage beim Zahnarzt.

Ähnlich ist es auch bei Kindern. Das größte Problem der Eltern ist, wenn der der Zahnarzt zu einem Termin beim Kieferorthopäden rät und dieser dann auch eine Fehlstellung diagnostiziert. Von diesem Moment wird die Zahnzusatzversicherung auch bei einem unmittelbaren Abschluss nicht mehr zahlen. Die kieferorthopädische Behandlung wird, da sie ja bereits als Notwendig betrachtet wurde, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bildquelle: Tobias Bräuning, www.pixelio.de
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