fit und munter - "Ersthelfer sind umfassend abgesichert" - Wer anderen in einer Notlage hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

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"Ersthelfer sind umfassend abgesichert" - Wer anderen in einer Notlage hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


Anlässlich des Jahrestags des Anschlags auf dem Berliner
Breitscheidplatz berichten heute eine Reihe von Medien über die Absicherung von
Menschen, die anderen in einer akuten Notlage helfen. Hierzu erklärt der
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung:

"Wer anderen Menschen in einer Notlage hilft, ist dabei umfassend abgesichert.
Diese Menschen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wird
die Person, die hilft, bei der Hilfeleistung verletzt, so hat sie Anspruch auf
Leistungen nach Sozialgesetzbuch VII. Diese umfassen neben der Heilbehandlung
und Rehabilitation auch finanzielle Unterstützung, zum Beispiel Verletztengeld
für die Dauer einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit.

Als Verletzung gelten Körperschäden, aber auch unfallbedingte Störungen der
psychischen Gesundheit, zum Beispiel posttraumatische Belastungsstörungen
(PTBS). Speziell für ihre Versicherten, die in Folge eines Unfalls psychisch
traumatisiert sind, haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Netzwerke zur
psychotherapeutischen Behandlung aufgebaut. Diese Netzwerke bestehen aus
Fachleuten für Traumatherapie. Diese Therapeutinnen und Therapeuten verpflichten
sich, Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung im Schadensfall sofort
eine Behandlung zu ermöglichen.

Wichtig ist: Für Gesundheitsschäden in Folge der Hilfeleistung gehen die
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich dem
Opferentschädigungsgesetz vor. Dies schließt jedoch nicht aus, dass für
Gesundheitsschäden, die nichts mit der Hilfeleistung zu tun haben, sondern mit
der Tatsache, dass die hilfeleistende Person auch Opfer des eigentlichen
Gewaltereignisses ist, Ansprüche nach Opferentschädigungsgesetz (zukünftig SGB
XIV) bestehen."

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/65320/4474381
OTS: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
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