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Frischgebackene Mütter: Anspruch auf Stillberatung und Stillgeld

Mütter in der Schweiz können neben den Leistungen zur Stillberatung auch Stillgeld erhalten. Wie das genau funktioniert erfahren Sie in diesem Beitrag.
Stillen ist gut für die Gesundheit von Mutter und Kind, es sorgt für eine ausgewogene Ernährung des Säuglings und schützt vor Krankheiten. Aus diesem Grund unterstützen die Schweizer Krankenkassen Ihre Mitglieder in Form von Stillgeld und Stillberatung.

Grundversicherung zahlt Stillberatung

Früher zahlte die Grundversicherung das Stillgeld direkt an die Mutter aus, seit dem Jahr 2000 wird es zur Finanzierung der Stillberatung verwendet. Plant eine werdende Mutter, ihr Kind zu stillen, hat sie Anspruch auf maximal drei Beratungstermine durch eine ausgebildete Fachperson. Besonders Frauen, die zum ersten Mal Mutter werden, nehmen diese Unterstützung gerne in Anspruch.

Stillgeld von der Zusatzversicherung

Was viele nicht wissen: Zahlreiche Zusatzversicherungen ergänzen das Angebot der Grundversicherung durch die Auszahlung von Stillgeld an die frischgebackene Mutter. Ob und in welcher Höhe das Stillgeld ausgezahlt wird, legen die einzelnen Versicherer selbst fest. Meist wird ein Betrag zwischen 100 und 250 Franken pro Kind ausgezahlt.

Wer bereits eine Zusatzversicherung hat, sollte beim Versicherer nachfragen, ob im Vertrag ein Anspruch auf Stillgeld festgelegt ist.

Möchte man eine Zusatzversicherung abschliessen, um Anspruch auf Stillgeld zu haben, sollte man auch die weiteren Leistungen des Tarifs genauer in Augenschein nehmen.

Stillgeld auf Antrag

Die Zusatzversicherung zahlt das Stillgeld allerdings nicht automatisch aus, dafür muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Die meisten Versicherer stellen den Versicherten dafür ein eigenes Formular zur Verfügung. Es muss nachgewiesen werden, dass die Mutter ihr Kind mindestens zehn Wochen lang gestillt hat - zum Nachweis berechtigt sind Ärzte, Hebammen und Mütterberaterinnen. Um die Auszahlung zeitnah zu erhalten, sollte der Antrag auf Stillgeld zusammen mit dem Nachweis über die Stillzeit eingereicht werden.

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