fit und munter - TÜV Rheinland: Auch Sonnenschutzmittel haben ein Verfallsdatum / "Dermatologisch getestet" kein Qualitätsmerkmal / Pflegesubstanzen können schaden / Auf ältere Produkte verzichten

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TÜV Rheinland: Auch Sonnenschutzmittel haben ein Verfallsdatum / "Dermatologisch getestet" kein Qualitätsmerkmal / Pflegesubstanzen können schaden / Auf ältere Produkte verzichten


Sonnenlicht ist gesund. Aber zu viel Sonne schadet
der Haut, vor allem ungeschützt. Deshalb ist die Wahl des richtigen
Sonnenschutzmittels von großer Bedeutung. "Wichtig ist vor allem der
Lichtschutzfaktor, der für Kinder besonders hoch sein sollte",
empfiehlt Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland. Er
ist eine verlässliche, allgemeinverständliche Orientierungshilfe.
Kein Qualitätsmerkmal ist dagegen die Bezeichnung "dermatologisch
getestet". Dahinter verbirgt sich lediglich die Tatsache, dass das
Produkt auf der menschlichen Haut getestet wurde. "Es ist aber
möglich, dass Probanden nach dem dermatologischen Test mit
Hautproblemen zu kämpfen hatten. Hier sind Zusätze wie ''sehr gut''
oder ''hautverträglich'' wichtig", verdeutlicht Dr. Dau. Die
Bezeichnung "wasserfest" ist ebenfalls irreführend, da solche Mittel
nur eine gewisse Resistenz gegen Feuchtigkeit aufweisen. Nach dem Bad
oder starkem Schwitzen sollte trotz der Bezeichnung nachgecremt
werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. In jedem Fall ist auf eine
ausreichende Auftragsmenge - entsprechend der Anwendungshinweise - zu
achten, damit der ausgelobte Sonnenschutz überhaupt erreicht wird.

Konservierungsstoffe heute unbedenklich

Bei den Inhaltsstoffen empfiehlt Dr. Dau, genau hinzuschauen.
Pflegesubstanzen wie Aloe Vera sollten Produkte nicht enthalten, da
diese Symptome eines Sonnenbrandes überdecken können. Ebenfalls
sollten wenig Duftstoffe enthalten sein, da diese gerade auf
sonnengereizter Haut noch schneller zu Allergien führen können.
Konservierungsstoffe sind heutzutage unbedenklich, auch für die Haut
von Kleinkindern. "Auf ältere Restposten sollten Kunden verzichten,
da diese Produkte noch potenziell hautschädigende Stoffe enthalten
können", so die Expertin.

Zusätzlicher Schutz durch Kleidung

Beim Kauf des Sonnenschutzmittels sollten Kunden genau auf das
Haltbarkeitsdatum achten. Ist das abgelaufen, lässt auch der Schutz
stark nach. Bei Kleinkindern bietet Kleidung zusätzlichen Schutz -
eine Kopfbedeckung ist hier besonders empfehlenswert. Nachcremen
verlängert nicht das unbedenkliche Sonnenbad. "Je nach Hauttyp sollte
man das Sonnenbad bereits nach wenigen Minuten beenden. Dann muss
sich die Haut erholen und sollte erst am nächsten Tag wieder der
direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden", rät Dr. Dau.



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