fit und munter - Ein Blick in den Impfpass kann vor Keuchhusten schützen

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Ein Blick in den Impfpass kann vor Keuchhusten schützen

Sind alle Schutzimpfungen aktuell? Beim nächsten Arztbesuch den Impfpass mitnehmen. Der Arzt kann feststellen ob eine Auffrischungsimpfung zum Beispiel gegen Keuchhusten notwendig ist.
Nur die Impfung bietet ausreichenden Schutz, damit man sich nicht mit dem Keuchhusten-Bakterium Bordetella pertussis ansteckt. Gerade Erwachsene sollen sich - gemäß Empfehlung der STIKO - gegen die hoch ansteckende Infektionskrankheit wappnen. Nicht nur um sich selbst zu schützen. Die Erreger werden nur dann in ihrer Ausbreitung begrenzt, wenn viele geimpft sind. So sind dann indirekt auch diejenigen geschützt, die nicht oder noch nicht sind geimpft werden können. Säuglinge können erst ab dem vollendeten 2. Lebensmonat immunisiert werden. Bei ihnen kann eine Erkrankung zu bedrohlichem Atemstillstand führen.

Die STIKO, die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, empfiehlt nach der Grundimmunisierung im dritten Lebensmonat die erste Auffrischungs-Impfung zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr, die nächste zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr und schließlich auch für alle Erwachsenen. Mit einer Dreifach-Impfung kann das mit nur einem Piks erfolgen und man ist gleichzeitig auch gegen Tetanus und Diphtherie geschützt.

Um den Schutz aller - die so genannte Herdenimmunität - zu verbessern, müssen Auffrischungen konsequent durchgeführt werden. Für Erwachsene bietet sich die kostenlose Vorsorgeuntersuchung "Check-up 35" an, auch ihre Impfungen auf den neuesten Stand zu bringen. Die Kosten für die Vorsorge werden ab dem 35. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen! Impfungen sind - bis auf wenige Ausnahmen - ebenfalls kostenlos!


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