fit und munter - Auch Autopacken will gelernt sein / An was muss man denken, um beim Autopacken alles richtig zu machen (FOTO)

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Auch Autopacken will gelernt sein / An was muss man denken, um beim Autopacken alles richtig zu machen (FOTO)



Sommer, Sonne, Ferienzeit: Tausende packen jetzt die Koffer,
beladen ihr Auto und starten in den Urlaub. Wer sicher ankommen will,
sollte beim Verstauen des Gepäcks ein paar Dinge beherzigen. Klar,
dass schwere und sperrige Gegenstände im Kofferraum verstaut werden:
Am besten vor oder direkt auf der Hinterachse. In Kombis dürfen
Gepäckstücke zudem nicht über die Höhe der Rückbank hinaus gestapelt
werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto ist höheres
Beladen kein Problem.

Geregelt ist die Ladungssicherheit, wie die HUK-COBURG mitteilt,
in der Straßenverkehrsordnung (StVO §22). Hier heißt es, "die Ladung
ist so zu verstauen und zu sichern (...), dass sie selbst bei
Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen,
umfallen, hin und her rollen" kann. Das betrifft nicht nur große
Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten - zum Beispiel Handtaschen oder
Handys - können sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in
Wurfgeschosse verwandeln, die die Insassen verletzen. Darum verstaut
man selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach.

Vielen Urlaubern genügt der Stauraum ihres Pkws nicht. Sie
montieren deshalb zusätzlich eine Box auf ihr Autodach. Hier sollte
man die zulässige Dachlast stets im Blick haben. In der
Bedienungsanleitung des Fahrzeugs lässt sich ablesen, wie schwer
dieser zusätzliche Dachkoffer nach dem Beladen sein darf. Unabhängig
davon hat nicht jede Dachbox dasselbe Volumen: Wieviel maximal
hineinpasst, steht in der boxeigenen Betriebsanleitung.

Gewicht ist auch an anderer Stelle noch ein Thema: Immer öfter
wird das eigene Rad mit in den Urlaub genommen. Die meisten Urlauber
transportieren es auf einer Anhängerkupplung, auf der ein
zusätzlicher Träger befestigt wird. Entscheidend ist hier neben der
zulässigen Trägerlast auch die Stützlast der Anhängerkupplung. Über
beides informiert wieder die zu jedem Einzelteil gehörende
Betriebserlaubnis.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell
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