fit und munter - BPI-Ratgeber: Nach der Grippe: Medikamente kontrollieren! (FOTO)

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BPI-Ratgeber: Nach der Grippe: Medikamente kontrollieren! (FOTO)



Wen in der nasskalten Zeit die Grippe oder eine Erkältung erwischt
hat, der bekam vom Arzt wirksame Arzneimittel verschrieben. Wieder
genesen, stehen nun viele Menschen vor angebrochenen
Medikamentenpackungen und fragen sich: Welche Medikamente darf ich
aufbewahren? Und wie entsorge ich die Medikamentenreste richtig?
Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin beim Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie (BPI) weiß Rat.

Besondere Vorsicht bei Antibiotika-Resten

"Allgemein gilt: Medikamente dürfen auf keinen Fall in der
Toilette oder Spüle entsorgt werden, da sie so die Umwelt belasten
können", so Ginnow. "Abgelaufene oder übrig gebliebenen Medikamente
entsorgen Sie einfach im normalen Hausmüll. Das ist sicher und
simpel. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, alte Medikamente zur
Schadstoffsammelstelle der örtlichen Müllabfuhr zu bringen.
Informationen hierzu finden Sie auf ''www.arzneimittelentsorgung.de''.
Für die Entsorgung von Antibiotika gelten die gleichen Hinweise wie
für andere Arzneimittel - nur ist es hier noch wichtiger, diese zu
beachten! Die Wirkstoffe können im Klärwerk nicht oder nur
unvollständig entfernt werden. Gelangen sie ins Grundwasser oder in
Flüsse können sich resistente Bakterien bilden, wogegen Antibiotika
nicht mehr wirken.

Schnupfenspray, Schmerzmittel und Erkältungssalben

"Flüssige Arzneimittel wie Hustensaft oder Schnupfenspray dürfen
nicht in den Ausguss gekippt werden, denn das beeinträchtigt die
Wasserqualität. Tropfen gehören samt Flasche in den Müll", rät Britta
Ginnow. "Medikamente samt Verpackung am besten in der Mitte des
Hausmülls platzieren, damit Kinder sie nicht zufällig auflesen."

Verfallsdatum beachten

"Anders als etwa beim Joghurt haben Arzneimittel keine
Mindesthaltbarkeit, sondern Verfallsdaten, die unbedingt zu beachten
sind", so die BPI-Expertin. Die Angaben wurden im Rahmen der
Zulassung des Medikaments sehr aufwendig bestimmt, um die sichere
Einnahme zu gewährleisten. "Über das Verfallsdatum hinaus, wirkt das
Medikament möglicherweise nicht mehr." Generell gilt: Das
Verfallsdatum auf der Verpackungsaußenseite zeigt an, bis wann das
Arzneimittel wirkt. Ginnow: "Wenn das Medikament bereits geöffnet
ist, beachten Sie den Verbrauchszeitraum. Bis dahin muss es
verbraucht werden; danach gehört es in den Hausmüll."

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
können keinen Arztbesuch ersetzen.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Julia Richter, Tel. 030/27909-131,
jrichter@bpi.de

Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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