fit und munter - "Unterschied MRT, CT und Ultraschall" - Verbraucherfrage der Woche der DKV

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"Unterschied MRT, CT und Ultraschall" - Verbraucherfrage der Woche der DKV

Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Marie P. aus Iphofen:

Mein Arzt hat mir eine Überweisung zum MRT gegeben. Was für eine Untersuchung ist das? Und was ist der Unterschied zu einem CT oder Ultraschall?



Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:

Die Abkürzung MRT steht für Magnetresonanztomografie, auch Kernspintomografie genannt. Beim MRT schiebt der Arzt den Patienten zur Untersuchung in eine Röhre. Muss der Betroffene bis zum Kopf hinein und leidet an Platzangst, sollte er das vorab mit dem untersuchenden Arzt besprechen. Beim MRT entstehen zahlreiche Schichtbilder, die ein Computer zu einer dreidimensionalen Abbildung zusammensetzt. So sind beispielsweise Knorpel oder Bänder sehr detailliert zu erkennen. Es kommen Magnetfelder und Radiowellen zum Einsatz. Daher ist die Untersuchungsmethode auch für Schwangere und Kinder geeignet. Das ist beim CT (Computertomographie) nicht so, denn hier durchleuchten Röntgenstrahlen den Körper. Ein CT ist etwa für die detaillierte Untersuchung von Knochenbrüchen gut geeignet. Besteht bei einem Kind der Verdacht auf einen Bruch, würde die Verletzung mit klassischem Röntgen abgeklärt. Es liefert im Gegensatz zum CT nur zweidimensionale Bilder, ist dafür aber strahlungsärmer. Bei CT- und Röntgenuntersuchungen prüft der Arzt wegen der Strahlenbelastung sorgfältig, ob sie unbedingt notwendig sind. Geht es um die inneren Organe, ordnen Ärzte meist als Erstuntersuchung einen Ultraschall, auch Sonographie genannt, an. Hierfür fährt der Arzt mit einem Schallkopf über die Haut direkt über dem zu untersuchenden Körperteil. Da sich zwischen Schallkopf und Haut keine Luft befinden darf - sonst dringen die Schallwellen nicht in den Körper - trägt der Arzt ein Gel auf. Die Sonographie ist auch eine bewährte Methode zur Untersuchung werdender Mütter.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.556







Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de



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