fit und munter - VIACTIV erstattet 4fach-Grippeimpfstoff

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VIACTIV erstattet 4fach-Grippeimpfstoff

Bochum: Grippeschutzimpfungen sind Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse. Versicherte, die zu so genannten Risikogruppen gehören, haben Anspruch auf die Impfung. In diesem Zusammenhang macht die VIACTIV Krankenkasse noch einmal deutlich, dass sie für diesen Personenkreis auch die Kosten für den teureren 4fach-Impfstoff übernimmt. Darauf hatte die Kasse bereits zu Beginn der Grippesaison mehrfach hingewiesen.
„In der Regel sehen die Impfvereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Impfung mit dem 3fach-Impfstoff vor. Verordnet der Arzt jedoch einem Patienten den 4fach-Impfstoff übernimmt die VIACTIV hierfür ebenfalls die vollständigen Kosten“, unterstreicht Markus Müller, Leiter des Geschäftsbereichs Abrechnungs- und Vertragsmanagement bei der VIACTIV Krankenkasse, das Vorgehen der Kasse. „Voraussetzung ist, dass der Patient einer Risikogruppe angehört, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut den Impfschutz empfiehlt.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung
• für alle Personen ab 60 Jahre,
• für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon,
• für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrank-heiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrank-heiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) sowie
• für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personengruppen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierter Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt, wie z.B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression.
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