fit und munter - Bewertungen ja - aber fair! / Die KZBV zum Umgang mit Arztbewertungsportalen

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Bewertungen ja - aber fair! / Die KZBV zum Umgang mit Arztbewertungsportalen


, Anlässlich des heute ergangenen
Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Löschung von
Einträgen auf Arztbewertungsportalen hat die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) einen kritischen Umgang mit solchen
Anwendungen angemahnt.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Nur der
gut informierte Patient kann sein Recht auf freie Zahnarztwahl
gezielt und verantwortungsvoll ausüben. Neben Informationen der
Praxen können dafür auch Online-Bewertungsportale eine Hilfestellung
sein. Jedoch müssen die Grenzen solcher Plattformen klar benannt
werden: Sie können niemals verlässlich die Behandlungsqualität im
klinischen Sinne messen und abbilden. Insbesondere aber ersetzen sie
nicht den Aufbau einer persönlichen Vertrauensbeziehung zwischen
Patient und Zahnarzt, die für eine gute Versorgung unerlässlich ist.
Entscheidend ist auch, dass Bewertungen fair und sachlich erfolgen.
Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir das heutige Urteil, da es
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt."

Hintergrund - Das Urteil des BGH

Dem in Rede stehenden Urteil (AZ.: VI ZR 30/17) war die Klage
einer Kölner Dermatologin vorausgegangen, die bei einem
Arztbewertungsportal ihr Profil löschen lassen wollte. Die Betreiber
des Portals kam dieser Aufforderung nicht nach mit der Begründung,
dass Patienten ein erhebliches Interesse an Informationen über
ärztliche Dienstleistungen hätten, um von ihrem Recht auf freie
Arztwahl in vollem Umfang Gebrauch machen zu können. Der BGH urteilte
nun, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn ihre
Speicherung unzulässig ist. Dies war in diesem Verfahren der Fall.

Hintergrund - Leitfaden für Bewertungsportale

Die KZBV hat gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der
Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
und dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einen
Leitfaden mit Qualitätsstandards für Bewertungsportale
veröffentlicht. Dieser richtet sich sowohl an Nutzer als auch an
Anbieter solcher Anwendungen. Nutzer können anhand der Kriterien die
Qualität eines Angebotes prüfen. Für Entwickler und Anbieter kann der
Katalog dazu dienen, das jeweilige Portal zu optimieren. Die
Kriterien beziehen sich unter anderem auf (datenschutz)rechtliche,
inhaltliche und technische Aspekte. Wichtig sind zudem
Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers.

Der Leitfaden "Gute Praxis Bewertungsportale" steht unter
www.kzbv.de zum Download bereit.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 - 280 179 27
Email: presse@kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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