fit und munter - Zahnärztliche Heilmittel: So verschreiben Sie richtig / Informationsangebot für Praxen und KZVen

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Zahnärztliche Heilmittel: So verschreiben Sie richtig / Informationsangebot für Praxen und KZVen


Seit Juli dieses Jahres ist die neue zahnärztliche
Heilmittel-Richtlinie in Kraft, die die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) als stimmberechtigte Trägerorganisation im
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgesetzt hatte. Mit der
Richtlinie als verbindliche Rechtsgrundlage können
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Heilmittel im Rahmen der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Der
Heilmittel-Katalog ist dabei fachlich ganz auf die spezifischen
Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten.

Multimediales Informationsangebot der KZBV

Um den Praxen den Umgang mit den neuen Regelungen zu erleichtern,
hat die KZBV ein umfangreiches, multimediales Informationsangebot
erstellt. So erläutert die Broschüre "Die zahnärztliche
Heilmittelverordnung - So verschreiben Sie richtig" detailliert den
Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen sowie
die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung und gibt praktische
Ausfüllhinweise zum entsprechenden Vordruck "Zahnärztliche
Heilmittelverordnung".

In der Publikation sind darüber hinaus eine Kurzerläuterung sowie
eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zu dem
Thema verfügbar. Abgerundet wird das Infopaket durch eine
Musterpräsentation für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen)
zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ein jetzt
gestartetes, digitales Erklärprojekt auf der Website der KZBV.
Mittels anschaulicher Fallbeispiele zur Erstverordnung,
Folgeverordnung und zur Verordnung von Heilmitteln außerhalb des
Regelfalls wird dabei der konkrete Umgang mit der Richtlinie und das
Ausfüllen des Verordnungsformulars erläutert.

Hintergrund: Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie

Vertragszahnärzten war es bis zum Inkrafttreten der Richtlinie auf
Grundlage der ärztlichen Heilmittel-Richtlinie möglich, Heilmittel
dann zu verordnen, wenn diese zur Ausübung der Zahn-, Mund-, und
Kieferheilkunde gehören. Jedoch kamen dabei immer wieder Fragen auf,
welche Heilmittel im Einzelfall verordnet werden können. Um vor
diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen,
hatte die KZBV im Jahr 2014 mit einem entsprechenden Antrag - der im
G-BA beschlossen worden war - erreicht, dass die Besonderheiten der
vertragszahnärztlichen Versorgung künftig mit einem eigenen
Heilmittel-Katalog für den vertragszahnärztlichen Sektor
berücksichtigt werden.

Bezugsquellen der Informationsmaterialien

Die Heilmittel-Broschüre im pdf-Format zum Download und
Selbstausdruck, die ergänzenden Erläuterung, die Fragen und
Antworten, die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie selbst sowie
insbesondere das neue digitale Erklärprojekt können unter
www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte abgerufen werden.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel: 030 2801 79 27
Email: presse@kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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