fit und munter - Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für Ärzte Neue Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer zur Behandlung von Opioidabhängigen tritt am 2. Oktober 2017 in Kraft

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Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für Ärzte Neue Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer zur Behandlung von Opioidabhängigen tritt am 2. Oktober 2017 in Kraft


29.09.2017-"Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr
Rechtssicherheit für Ärzte - dieses Ziel verfolgt die neue
Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Behandlung
Opioidabhängiger, die am kommenden Montag in Kraft tritt." Darauf
weist Dr. Josef Mischo hin, der als Vorsitzender der
BÄK-Arbeitsgruppe "Sucht und Drogen" gemeinsam mit dem Präsidenten
der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, und einer
ärztlichen Expertengruppe die Richtlinie erarbeitet hat. Den
Patienten könne nun ärztlicherseits noch besser geholfen werden, ihr
Leben zu ordnen, nicht mehr straffällig zu werden und einen Weg
zurück ins Arbeitsleben zu finden. Etwa die Hälfte aller
Opioidabhängigen befindet sich derzeit in einer
Substitutionsbehandlung. Der Bundesrat hatte mit der im Mai 2017
verabschiedeten Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) den
Rahmen für diese Behandlung neu gestaltet und ärztlich-therapeutische
Belange in die Richtlinienkompetenz der BÄK übertragen. Ärzte können
nun die Therapieziele flexibler an die aktuelle Situation ihres
Patienten anpassen. Die Konsiliarregelung, die die gemeinsame
Behandlung mit suchtmedizinisch nicht erfahrenen Kolleginnen und
Kollegen ermöglicht, wird von drei auf zehn Patienten erhöht.
Stabile, gut re-integrierte Patienten können das Substitutionsmittel
bis zu 30 Tage lang eigenverantwortlich einnehmen, wenn es zum
Beispiel ihre Arbeit oder längere Urlaubszeiten erfordern. Da viele
langjährig Substituierte inzwischen auch in Pflegeheimen oder
Hospizen leben, wird den behandelnden Ärzten die Betreuung dieser
Patienten in diesen Einrichtungen erleichtert. "Es ist gut, dass die
Politik die Richtlinienkompetenz in diesem wichtigen Bereich auf die
ärztliche Selbstverwaltung übertragen hat. Die Therapie unterliegt
damit nicht mehr starren gesetzlichen Regelungen, die bislang immer
auch die Gefahr von Strafverfahren für die behandelnden Ärzte nach
sich zogen. Sie kann jetzt auch besser als bisher an den aktuellen
Stand der medizinischen Wissenschaft und den Erfordernissen des
konkreten Einzelfalls angepasst werden", sagt Bodendieck. Mit der
Neuregelung verbindet die Bundesärztekammer auch die Hoffnung, dass
sich nun weitere Ärzte für diese lebensrettende und medizinisch hoch
wirksame Behandlung motivieren lassen. Die Richtlinie der
Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten
Behandlung Opioidabhängiger tritt am Montag, 02.10.2017, mit der
Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie kann bereits jetzt
auf der Internetseite der Bundesärztekammer eingesehen werden: http:/
/www.bundesaerztekammer.de/richtlinien/richtlinien/substitutionsthera
pie/



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Fax. 030-400456707
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