fit und munter - Connemann/Rehberg: Union setzt sich gegen Angelverbot für Freizeitfischer ein

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Connemann/Rehberg: Union setzt sich gegen Angelverbot für Freizeitfischer ein


Freizeitfischerei von sozioökonomischer Bedeutung

Das Bundesumweltministerium plant, in den Verordnungsentwürfen zur
Ausweisung der marinen Schutzgebiete in der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ-Schutzgebietsverordnungen) die
Freizeitfischerei zu verbieten. Hierzu erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann und der
haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Eckhardt Rehberg:

Gitta Connemann: "Die Fischerei ist ein traditionell wichtiger
Bestandteil von Wirtschaft und Kultur an der Küste sowie an Flüssen,
Seen und Teichen. Auch als Attraktion für den Tourismus trägt sie zur
Wirtschaftskraft bei. Wir hoffen, dass Bundesumweltministerin
Hendricks endlich einlenkt und das Angelverbot endgültig aufgibt.
Damit sich die Bestände weiter erholen können und damit unsere
Ostseefischer eine wirtschaftliche Perspektive haben, sind wir nach
intensiven Verhandlungen zu einem vertretbaren Ergebnis in der
Dorschfangquote gekommen. Diese haben wir zugleich mit Maßnahmen und
Ausgleichszahlungen zur Unterstützung der Fischer flankiert."

Eckhardt Rehberg: "Mit uns wird es kein Ausspielen von Fischern
gegenüber Freizeitfängern geben, denn wir stehen für ein ausgewogenes
Miteinander. Zur Unterstützung der Fischereibetriebe aufgrund
gekürzter Fangquoten für Dorsch in der westlichen Ostsee, haben wir
die Mittel um zwei Millionen Euro erhöht. Somit stehen insgesamt 4,2
Millionen Euro zur Verfügung, die um EU-Mittel weiter ergänzt
werden."

Hintergrund:

Die Freizeitfischerei in der Nord- und Ostsee ist von
sozioökonomischer Bedeutung. Bundesminister Christian Schmidt hat
deshalb wegen der fehlenden wissenschaftlichen Begründung das
zunächst vorgesehene Pauschalverbot abgelehnt und seinen
Ministervorbehalt geltend gemacht. Die neuen Vorschläge des
Bundesumweltministeriums sehen jedoch eine zeitliche und örtliche
Begrenzung des Fischereiverbotes anstatt eines Pauschalverbotes vor.
Die für die Freizeitfischerei wichtigen Gebiete, jeweils im
westlichen Teil sowohl des Fehmarnbelts als auch der Pommerschen
Bucht einschließlich der Riffanteile, sind aber deutlich größer als
in den ursprünglichen Entwürfen. Maßgebliche Gebiete würden von
ganzjährigen Schließungen betroffen sein.



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