fit und munter - Krankenhaus-Report 2017: AOK fordert schärfere Mindestmengenregelungen für mehr Qualität im Krankenhaus (FOTO)

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Krankenhaus-Report 2017: AOK fordert schärfere Mindestmengenregelungen für mehr Qualität im Krankenhaus (FOTO)



Je häufiger ein Eingriff erfolgt, desto besser sind die
Behandlungsergebnisse für den Patienten. Das belegen
wissenschaftliche Untersuchungen immer wieder. Neue Analysen dazu
enthält auch der aktuelle Krankenhaus-Report 2017, den das
Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und der AOK-Bundesverband
vorstellen. Die AOK setzt sich seit langem dafür ein, die
Mindestmengenregelungen in der stationären Versorgung auszuweiten.
Sie geben vor, wie oft eine bestimmte Behandlung in einer Klinik
durchgeführt werden muss. "Die Mindestmengenregelungen müssen zum
Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen
ausgeweitet werden. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies
beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die
Geburtshilfe", fordert deshalb Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender
des AOK-Bundesverbandes. Nur für sieben komplexe Leistungsbereiche
gibt es bislang gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter
Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die
Versorgung von Frühchen.

Auch Wissenschaftler und Fachgesellschaften empfehlen
weitergehende Mindestmengenregelungen. Sie beziehen sich
beispielsweise auf den Hüftgelenkersatz bei Arthrose, für den sich
der Zusammenhang zwischen der Behandlungshäufigkeit und dem
Behandlungsergebnis besonders deutlich zeigt. 134.000 AOK-Patienten
erhielten in den Jahren 2012 bis 2014 in 1.064 Krankenhäusern bei
Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken fanden
maximal 38 Operationen pro Jahr statt. Das Risiko für eine erneute
Hüftoperation binnen Jahresfrist war für Patienten dieser Häuser mehr
als doppelt so hoch wie für die Patienten, die in dem Fünftel der
Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen
Zentren fanden 211 oder mehr planbare Hüft-OPs statt.

Doch selbst wenn es Mindestmengenvorgaben gibt, werden diese in
vielen Kliniken Deutschlands nicht eingehalten, wie der Report anhand
von Operationen an der Speiseröhre sowie der Bauchspeicheldrüse
belegt. Führten 2014 rund 700 Krankenhäuser rund 12.000
Bauchspeicheldrüsenoperationen durch, so erreichte knapp die Hälfte
der Häuser die Mindestmenge von zehn nicht. Bei den Eingriffen an der
Speiseröhre waren es fast drei Viertel aller Kliniken. "Wir brauchen
Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht
einhalten. Per Gesetz sind diese Leistungen von den Krankenkassen
dann auch nicht zu bezahlen. Bei der Umsetzung dieses Weges brauchen
wir deutlich mehr Mut und Willen aller Beteiligten", so Litsch
weiter.

Zu den Lücken des Systems gehört auch, dass Kleinstversorger ihre
Leistungen im Rahmen von Ausnahmeregelungen weiterhin anbieten
können, obwohl sie die Mindestmengen nicht einhalten. "Ob ein Haus
mit Kleinstmengen im Einzelfall gute oder schlechte Arbeit geleistet
hat, ist statistisch nicht bewertbar und widerspricht dem
grundlegenden Prinzip von Mindestmengen. Das gefährdet die Versorgung
der Patienten", sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO und
Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports. "Wenn eine Mindestmenge
besteht, muss das die Messlatte für alle Kliniken sein, so wie auch
Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr keine Ausnahmen
kennen." Temporäre Ausnahmeregelungen seien nur gerechtfertigt, wenn
gute strukturelle Gründe vorliegen, beispielsweise gerade eine neue
Einheit mit einem neuen Chefarzt aufgebaut wird.

Prof. Dr. Hartwig Bauer, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen
Gesellschaft für Chirurgie, sieht weitere Lücken in der
Mindestmengenregelung: "Den positiven Zusammenhang zwischen
Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf
Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen
selbst. Seine Erfahrung zeigt sich in kürzeren Operationszeiten und
damit geringeren Komplikationsraten. Doch dieses Wissen wird in
Deutschland nicht umgesetzt." Wichtig seien außerdem die Einhaltung
von Leitlinien und die Organisationsstruktur des Krankenhauses. "Eine
abgestimmte, eingeübte Prozesskette geht naturgemäß immer mit höheren
Mengen einher", so Bauer, der mit einem Appell schließt: "Wir wissen
längst, was zu tun ist, nur müssen wir auch tun, was wir wissen."

Diese Forderung teilt auch der AOK-Bundesverband und setzt sich
dafür ein, dass sich Kliniken in Zukunft stärker auf ihre
Kernkompetenzen konzentrieren und in Deutschland endlich ein
qualitätsorientierter Umbau der Krankenhauslandschaft stattfindet,
der diesen Namen verdient.

Hinweis an die Redaktionen: Alle Informationen sowie Bild- und
Tonmaterial finden Sie online auf www.aok-presse.de.



Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens, Pressesprecher
Tel.: 030 / 346 46 2298
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
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