fit und munter - Michalk/Kühne: Bessere Qualität und mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte

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Michalk/Kühne: Bessere Qualität und mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte


Bundestag beschließt Heil- und Hilfsmittelreform

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Heil- und
Hilfsmittelversorgunggesetz (HHVG) beschlossen. Dazu erklären die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Maria Michalk, und der zuständige Berichterstatter Roy Kühne:

"Im Hinblick auf die Alterung der Gesellschaft spielen Hilfen zur
Prävention und Rehabilitation eine zunehmende Rolle in der
Gesundheitsversorgung. Die Heil- und Hilfsmittelreform ist eine
Reaktion auf den steigenden Bedarf an Rollstühlen, Hörgeräten oder
Schuheinlagen. Das Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zur
Verbesserung der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Als Erstes
wird das veraltete Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und dem
medizinisch-technischen Fortschritt angepasst.

Zudem haben wir Qualitätsstandards bei Ausschreibungen zur
Hilfsmittelversorgung eingeführt. Die Patientenrechte werden darüber
hinaus durch Dokumentations- und Informationspflichten des
Leistungserbringers gestärkt. Wir haben uns zudem dafür eingesetzt,
dass Versicherte künftig zwischen verschiedenen zuzahlungsfreien
Hilfsmitteln wählen können. Dies gilt insbesondere bei
Versorgungsverträgen, die ausgeschrieben wurden.

Im Heilmittelbereich ist vorgesehen, das System der Preisfindung
zwischen den Leistungserbringern und den Gesetzlichen Krankenkassen
weiter zu flexibilisieren. Hierfür haben wir die Begrenzung der
Grundlohnrate für Heilmittelerbringer über eine Dauer von drei Jahren
aufgehoben. Darüber hinaus erproben wir in Modellprojekten eine
stärkere Einbindung der Heilmittelerbringer. Diese können zukünftig
unter bestimmten Bedingungen über Auswahl und Dauer der Therapie
sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten selbst bestimmen. Zu
erwähnen ist außerdem die Stärkung der Zentren zur Wundversorgung.

Das neue Gesetz beinhaltet darüber hinaus eine bedeutende
Erweiterung des Mutterschutzes. Private Krankenkassen können nun
Tarife gestalten, die schwangeren Selbstständigen endlich die
finanzielle Absicherung für die Zeit vor und nach der Entbindung
ermöglicht. Das HHVG schafft außerdem für Mütter mit Anspruch auf
eine gesetzliche Rente einen besseren Zugang zur Krankenversicherung
der Rentner (KVdR). Hierfür sollen künftig die Kindererziehungszeiten
angerechnet werden."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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