fit und munter - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet letztinstanzlichüber Diesel-Fahrverbote in München

fit und munter

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet letztinstanzlichüber Diesel-Fahrverbote in München


Deutsche Umwelthilfe erhofft sich Entscheidung mit
bundesweiter Signalwirkung - Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in
bayerischer Hauptstadt erwartet - DUH demonstriert am Donnerstag
26.1.2017 für saubere Luft in München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt öffentlich am
Donnerstag, den 26. Januar 2017, 11.00 Uhr über
Luftreinhaltemaßnahmen in München. Bei der Verhandlung wird es
entscheidend darum gehen, ob Diesel-Fahrverbote in der bayerischen
Landeshauptstadt umgesetzt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) hatte im November 2015 mit Unterstützung der britischen NGO
Client Earth einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen
anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2)
in München gestellt. Grund für den Antrag ist, dass der Freistaat
seiner Verpflichtung aus einem Urteil vom 9. Oktober 2012 zur
Fortschreibung des Luftreinhalteplans noch immer nicht nachkommt. Das
Verwaltungsgericht München hatte dem Antrag stattgegeben; der
Verwaltungsgerichtshof verhandelt und entscheidet nun über die
Beschwerde des Freistaats Bayern und der zum Verfahren beigeladenen
Landeshauptstadt München.

"Die Untätigkeit der bayerischen Staatsregierung und insbesondere
Umweltministerin Ulrike Scharf schädigt durch ihre autofreundliche
Politik die Gesundheit von vielen zehntausend Bürgerinnen und Bürgern
in München. Der Freistaat und die Landeshauptstadt müssen kurzfristig
durch weitreichende Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sicherstellen,
dass nicht länger gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen wird.
Die Vergiftung der Atemluft in München mit dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) führt jedes Jahr zu mehreren Hundert
vorzeitigen Todesfällen allein in München", sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

In der mündlichen Verhandlung soll die Frage geklärt werden, ob
Fahrverbote in München kurzfristig rechtlich realisiert werden können
und ob Ausnahmen eines solchen Fahrverbots erforderlich sind. Es wird
auch darum gehen, ob Maßnahmen zur Luftreinhaltung auch abseits der
bekanntermaßen NO2-belasteten Landshuter Allee und dem Stachus sowie
außerhalb der Umweltzone geboten sind.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
erklärt: "Das Recht jedes Einzelnen auf saubere Luft darf keine
Theorie bleiben. Es ist daher Zeit, dass die seit Jahren geduldeten
Grenzwertüberschreitungen ein Ende finden. Die rechtlichen Grundlagen
für Dieselbeschränkungen sind, entgegen aller Beteuerungen der
handelnden Behörden, längst vorhanden, man muss sie nur nutzen und
rechtzeitig ankündigen. Wir sind hoffnungsvoll, dass der Gerichtshof
den Behörden nun den Weg weist. Der Taktik des Umweltministeriums,
durch immer neue Gutachtenaufträge auf Zeit zu spielen, wäre damit
endlich ein Ende gesetzt."

Rechtsanwalt Ugo Taddei von Client Earth sagt: "The Munich court
was right to order the authorities to take strong action to reduce
pollution from diesel vehicles and we hope that the appeal court
upholds the decision. City and national authorities across Europe are
waking up to the problem of air pollution. We need bold action to
protect people''s health."

Die DUH wird am Tag der Verhandlung, dem 26.01.2017 ab 10:00 Uhr
in der Nähe des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Ludwigstraße 23,
80539 München) mit einem riesigen aufblasbaren Auto mit dem Slogan
"Diesel-Abgase töten" gegen Verschmutzung der Luft durch Dieselabgase
und für weitreichende Dieselfahrverbote spätestens ab Januar 2018
demonstrieren. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der
Demonstration. Die Verhandlung ist öffentlich.

Hintergrund:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012
verpflichtet den Freistaat, den geltenden Luftreinhalteplan für
München soweit fortzuschreiben, dass dieser so rasch wie möglich zur
Einhaltung der seit 2010 verbindlich geltenden Grenzwerte für NO2
führt. Der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt vorgelegte
aktuelle Entwurf des Luftreinhalteplans sieht eine Einhaltung der
Grenzwerte nicht vor 2025 (Stachus) beziehungsweise 2030 (Landshuter
Allee) vor. Dies ist zu spät. Darum hat die DUH am 17. November 2015
einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht und damit
ein Vollstreckungsverfahren eingereicht. Die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs ist bindend, weitere Rechtsmittel gegen die
Entscheidung bestehen nicht.

Links:

Zur Pressemitteilung vom 29.6.2016 "Deutsche Umwelthilfe und
Verkehrsclub Deutschland siegen vor Gericht: http://l.duh.de/v3kby
Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: http://ots.de/SM78O



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170
resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße
15, 10719 Berlin, 030-884 72 80,0171 2435458, klinger@geulen.com

Ugo Taddei, Rechtsanwalt Client Earth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20
presse@duh.de
www.duh.de
www.twitter.com/umwelthilfe
www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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