fit und munter - Jahresurlaub 2017 richtig planen: Arbeitnehmer verschenken im Schnitt 1,4 Urlaubstage pro Jahr / Kostenfreier Online-Rechner hilft bei der Berechnung

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Jahresurlaub 2017 richtig planen: Arbeitnehmer verschenken im Schnitt 1,4 Urlaubstage pro Jahr / Kostenfreier Online-Rechner hilft bei der Berechnung


Schlau ist, wer seinen Urlaub im Voraus plant. Doch
wie viel Tage stehen einem eigentlich genau zu? Beispielsweise, weil
man flexible Arbeitszeiten hat oder nach der Babypause in Teilzeit
zurückkommt? Und wie viel Resturlaub bleibt eigentlich nach einer
Kündigung? Ein cleverer Online-Rechner beantwortet die Urlaubsfrage
jetzt ganz schnell - sogar in komplizierteren Fällen wie dem Minijob.

Eigentlich ist das mit dem Urlaub doch ganz einfach: Es gilt, was
im Arbeitsvertrag steht. Leider stimmt das nicht ganz. Zwar gibt es
mit dem Bundesurlaubsgesetz eine klare gesetzliche Grundlage. Aber
tarifliche und betriebliche Sonderregelungen, sowie schwankende
Arbeitszeiten machen das Thema komplex. In der Praxis werden die
Urlaubstage häufig falsch berechnet und manchmal sogar teilweise
unterschlagen - und das nicht zwangsläufig aus böser Absicht der
Arbeitgeber heraus. Gerade in kleinen Unternehmen und vor allem bei
Arbeitnehmern herrscht Unsicherheit, was den genauen Anspruch auf
bezahlten Urlaub anbelangt.

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Mit dem Urlaubsrechner
https://www.blitzrechner.de/urlaub-berechnen/ lässt sich ganz einfach
der genaue Urlaubsanspruch berechnen. Auch Sonderfälle wie
Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten, Teilzeitarbeitnehmer und
gekündigte Personen, erhalten schnell eine Auskunft über die Anzahl
der Urlaubstage.

"Bei einer Umfrage unter 16.100 Seitenbesuchern stellte sich
heraus, dass vor allem Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer mit
sehr flexiblen Arbeitszeiten große Probleme bei der genauen
Bestimmung des Urlaubsanspruchs haben. Im Schnitt werden hier 1,4
Urlaubstage pro Jahr verschenkt! Es lohnt sich daher genau
nachzurechnen.", so Tim Lilling, Projektleiter von blitzrechner.de

Insbesondere Personen, die regelmäßig für eine relativ kurze
Zeitdauer beschäftigt werden, kommen in Sachen Urlaub häufig zu kurz.
Beispiel sind Haushaltshilfen, Servicekräfte in der Gastronomie,
Werkstudenten oder Babysitter, die nur ein oder zwei Mal pro Woche im
Einsatz sind. Denn wie viel Urlaubsanspruch ein Arbeitnehmer hat,
wird nicht durch die geleisteten Arbeitsstunden bestimmt, sondern
durch die Arbeitstage. Jemand, der an fünf Tagen in der Woche jeweils
acht Stunden arbeitet, hat den gleichen Urlaubsanspruch wie jemand,
der an fünf Tagen in der Woche nur vier Stunden arbeitet. In der
Praxis werden die Urlaubstage im Teilzeitvertrag jedoch häufig
einfach halbiert - und das ist nicht korrekt.

Aber auch Minijobbern wird der bezahlte Urlaub nicht selten
verwehrt, weil weder Arbeitgeber noch Beschäftigte wissen, dass auch
hier ein gesetzlicher Urlaubsanspruch gilt. Und selbst
Teilzeitbeschäftigte erhalten oft nicht den Urlaub, der ihnen
zusteht.

Die Nutzung des Online-Rechners ist kostenfrei. Zahlreiche Infos
zum Thema Urlaubsplanung runden das Angebot ab.

Über blitzrechner.de

Blitzrechner.de ist Deutschlands größtes Rechenportal rund um
Verbraucherthemen und liefert Antworten auf typische Alltagsfragen.
Wie viel Strom verbrauchen meine elektrischen Geräte? Wie berechnet
man Kinderschuhgrößen richtig? Was ist eigentlich mein optimaler
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oder ist Mieten die sinnvollere Alternative?

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Tim Lilling
Gneisenaustr. 7a
10961 Berlin
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Tel: 030 41 72 52 78

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