fit und munter - Deutscher Apothekerverband und AXA Krankenversicherung bieten bundesweit umfassende Arzneimittelberatung für Versicherte an

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Deutscher Apothekerverband und AXA Krankenversicherung bieten bundesweit umfassende Arzneimittelberatung für Versicherte an


Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die
AXA Krankenversicherung AG haben einen Kooperationsvertrag über eine
umfassende Arzneimittelberatung und -aufklärung zu Wechsel- und
Nebenwirkungen geschlossen. Krankenvollversicherte Kunden von AXA und
der Deutschen Beamtenversicherung (DBV), die täglich fünf oder mehr
rezeptpflichtige Medikamente einnehmen, können sich ab 1. Oktober
bundesweit in allen teilnehmenden Apotheken kostenfrei zu ihrer
Arzneimitteltherapie beraten und einen Medikamentencheck durchführen
lassen.

Ziel der Partnerschaft ist es, die Qualität und Sicherheit der
Arzneimittelversorgung zu erhöhen sowie die Therapietreue der
Patienten zu steigern. Hierzu überprüft der Apotheker bei der
Beratung die individuelle Medikation des Versicherten und klärt ihn
über mögliche Doppelverordnungen sowie Risiken von Neben- und
Wechselwirkungen auf. Bei Bedarf verweist der Apotheker den Patienten
an seinen behandelnden Hausarzt. Interessierte Versicherte müssen
lediglich den Beratungsgutschein, den AXA ihnen zusendet, bei einem
teilnehmenden Apotheker einreichen und mit diesem einen Termin
vereinbaren.

Darüber hinaus haben DAV und AXA im Zuge der Kooperation auch eine
Direktabrechnung von Rezepten mit einem Einzelwert ab 750 Euro
vereinbart. Die Versicherten können teure Arzneimittel somit direkt
über die Apotheke und AXA abrechnen lassen und werden von
Vorauszahlungen sowie organisatorischem Aufwand entlastet. Bundesweit
können rund 20.000 Apotheken beide Serviceangebote auf freiwilliger
Basis anbieten. AXA vergütet ihnen die Beratungsleistung.

"Mit der AXA Krankenversicherung konnten wir erstmals eine private
Krankenversicherung als Kooperationspartner für eine individuelle und
umfassende Arzneimittelberatung und -aufklärung gewinnen", sagt
DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Ärztlich verordnete Arzneimittel
müssen genauso auf mögliche Neben- und Wechselwirkungen geprüft
werden wie die Selbstmedikation und Nahrungsergänzungsmittel. Die
Apotheker sind die Experten für Arzneimittel und jederzeit wohnortnah
erreichbar." Die Direktabrechnung sei zudem ein bewährtes Mittel zur
Patientenentlastung.

"Mit den Apotheken als bundesweiten, starken Partnern wollen wir
dem wichtigen Thema der Polymedikation gerne künftig noch umfassender
begegnen", sagt Klaus-Dieter Dombke, Leiter Strategisches Leistungs-
und Gesundheitsmanagement der AXA Krankenversicherung AG. "Über die
individuelle Beratung durch den Apotheker und Hausarzt im Bedarfsfall
können wir unsere Versicherten auf mögliche Wechsel- und
Nebenwirkungen aufmerksam machen und sie davor gezielt schützen,
sodass sie sich mit ihrer Medikation sicher fühlen. Dadurch leisten
wir einen aktiven Beitrag zur Förderung der Gesundheitsversorgung und
Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit." Auch die
Direktabrechnung sei für viele Versicherte von AXA eine sinnvolle
Zusatz- und Sonderleistung.

Weitere Informationen unter www.abda.de und
www.axa.de/gesundheitsservice360/versorgung



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Deutscher Apothekerverband (DAV),
030 40004-132, presse@abda.de

Isa Hesener, Unternehmenskommunikation, AXA Konzern AG, 0221
148-22413, isa.hesener@axa.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverb?nde, übermittelt durch news aktuell
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