fit und munter - Neue Kinderrichtlinie jetzt auch mit Verweisen zum Zahnarzt / Regelung am 1. September in Kraft getreten

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Neue Kinderrichtlinie jetzt auch mit Verweisen zum Zahnarzt / Regelung am 1. September in Kraft getreten


Die zum 1. September in Kraft getretene, neue
Kinderrichtlinie stärkt besonders auch die vertragszahnärztliche
Vorsorge für Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Das so genannte Gelbe Heft
oder auch Kinderuntersuchungsheft enthält als Bestandteil der
Regelung jetzt in Form von Ankreuzfeldern sechs Verweise vom Arzt zum
Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat. In dem Heft
werden im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die
Kinderuntersuchungen sowie spezielle Früherkennungsuntersuchungen
dokumentiert.

Den Beschluss zu den Verweisen hatte die Kassenzahnärztliche
Bundes-vereinigung (KZBV) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem
wichtigsten GKV-Beschlussgremium erwirkt. Im Rahmen der
Rechtsaufsicht hatte das Bundesministerium für Gesundheit allerdings
um eine ergänzende Stellungnahme zu Fragen des Datenschutzes bei der
Befunddokumentation der Schwangerschaftsanamnese gebeten. Das hatte
das Inkrafttreten der gesamten Regelung verzögert.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Aus
vertrags-zahnärztlicher Sicht sind besonders die neuen Verweise
wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung. Auf Initiative der
KZBV befasst sich der G-BA aber noch in weiteren Beratungen mit den
kleinsten Patienten in der Praxis. Auf Basis des zahnärztlichen
Konzeptes zur Vermeidung frühkindlicher Karies hat die KZBV im
vergangenen Jahr beantragt, bestehende zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchungen zu erweitern."

Ziel der Zahnärzte: Reduktion der frühkindlichen Karies

ber die bisherige Richtlinie hinaus, die die erste zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchung im dritten Lebensjahr vorsieht, sollen
künftig schon früher im Kleinkindalter Untersuchungen eingeführt
werden.

"Das trägt dazu bei, das übergeordnete Ziel der Zahnärzteschaft zu
erreichen, frühkindliche Karies im Rahmen der GKV auf breiter Front
zu reduzieren. Nun obliegt es zunächst dem G-BA, Art und Umfang der
Leistungen sowie Altersgrenzen und Häufigkeit der neuen
Untersuchungen vor dem 30. Lebensmonat zu bestimmen. Die
entsprechenden Beratungen dazu sowie zu Effekten der Therapeutischen
Fluoridierung dauern noch an. Erst im Anschluss können wir mit den
Kassen dann im Bewertungs¬ausschuss über die jeweilige Bewertung
verhandeln.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 - 280 179 27, Email: presse@kzbv.de

Original Content von: Kassenzahn?rztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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