fit und munter - Forbildungspflicht für Ärzte und Medizinpersonal

fit und munter

Forbildungspflicht für Ärzte und Medizinpersonal

Gemäß §§ 95d und 137 SGB V sind Vertragsärzte und Fachärzte am Krankenhaus zum Nachweis ihrer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.
Der Vertragsarzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsaus
Die Fortbildungsinhalte m

Der Fortbildungsnachweis kann durch die Fortbildungszertifikate der

Jeweils nach f

Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung gilt auch f

F

DER ARZNEIMITTELBRIEF bietet seinen Abonnenten die M

Ab Januar 2008 ist jede Ausgabe des ARZNEIMITTELBRIEFS als strukturierte interaktive Fortbildung von der

Zu jeder Ausgabe steht ein Fragebogen mit zehn PrCME-Punkten erhalten Sie per E-Mail als PDF-Datei. Wenn eine Einheitliche Fortbildungsnummer EFN des Arztes vorliegt, werden die CME-Punkte auch zur elektronischen Erfassung an die

Abonennten k

CME Fortbildungspunkte f

G
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: