fit und munter - Zahnarztbewertungsportale: Zu Risiken und Nebenwirkungen... KZBV und BZÄK zur Grundsatzentscheidung des BGH

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Zahnarztbewertungsportale: Zu Risiken und Nebenwirkungen... KZBV und BZÄK zur Grundsatzentscheidung des BGH


Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung des
Bundesgerichtshofes (BGH) zu Arzt- und Zahnarztbewertungsportalen im
Internet raten Kassenzahn
Bundezahn
verantwortungsvollen Umgang mit entsprechenden Online-Plattformen.

Portale k
widerspiegeln

F
informierte Patientinnen und Patienten eine wichtige Voraussetzung.
Das Internet kann in bestimmten F
geeignete Zahn
k
sein. Nutzer sollten allerdings nicht zu viel von solchen Plattformen
erwarten, denn diese k
Eindr
Kriterien des Betreibers bewerten. Die tats
entscheidende Behandlungsqualit
Bewertungsportale in der Regel nicht widerspiegeln. Auch die
pers
Patient und Behandler kann durch einen Online-Abgleich in keiner
Weise ersetzt werden.

Wichtig ist, dass Bewertungsportale gewisse Qualit
erf
Leitfaden "Gute Praxis Zahnarztbewertungsportale" erstellt. Die
Qualit
inhaltliche und technische Aspekte. Ebenso wichtig sind
Verst

Hintergrund - BGH-Entscheidung zu Bewertungsportalen

Nach der Klage eines Zahnarztes hat der BGH in seinem heutigen
Grundsatzurteil entschieden, dass ein Portalbetreiber f
Bewertungen haftet, wenn er zumutbare Pr
Pr
vor dem BGH anh
Bewertung erhalten und daraufhin einen Nachweis verlangt, dass der
Patient tats
Verfahren zur
34/15).

Der Leitfaden "Gute Praxis Zahnarztbewertungsportale" sowie
weitere Informationen zu dem Thema k
und BZ



Pressekontakt:
KZBV: Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

BZ
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
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