fit und munter - E-Health-Gesetz: Richtiger Weg mit Forderung nach spürbarem Mehrwert für Versicherte / Innungskrankenkassen: Politik muss Entscheidungsstrukturen stärken

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E-Health-Gesetz: Richtiger Weg mit Forderung nach spürbarem Mehrwert für Versicherte / Innungskrankenkassen: Politik muss Entscheidungsstrukturen stärken


Die Investitionen in die Telematikinfrastruktur
(TI) müssen endlich einen spürbaren Mehrwert für die Versicherten der
Krankenkassen bringen. Für die Innungskrankenkassen weist das Gesetz
für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen - das E-Health-Gesetz - dafür den richtigen Weg. Es
gibt jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die erste Lesung
des Gesetzes im Bundestag findet heute statt.

Die Fortschritte beim Aufbau der TI sind derzeit noch zu gering.
"Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis", sagt Hans Peter
Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Bisher betragen die
Ausgaben rund 1,2 Milliarden Euro. Bis 2020 gehen die Krankenkassen
von Gesamtkosten für die Infrastruktur und die Ausgabe neuer
elektronischer Gesundheitskarten (eGK) in der Größenordnung von zwei
bis 4,5 Milliarden Euro aus. "Der Mehrwert für die Versicherten ist
dabei kaum erkennbar", so Wollseifer.

"Wir begrüßen, dass die Große Koalition eine klare Ansage für die
notwendige Online-Anbindung der eGK macht. Die richtigen Ansätze
laufen jedoch aufgrund der weiterhin unklaren Entscheidungsstrukturen
ins Leere", kritisiert Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des
IKK e.V. Zwar enthalte der Gesetzesentwurf verbindliche Rahmen- und
Organisationsbedingungen, wie etwa Zeitpläne und
Sanktionsandrohungen. "Was fehlt, ist jedoch eine klare
Entscheidungsbefugnis der Krankenkassen", sagt Müller. Die Politik
ignoriere nach wie vor, dass allein die Beitragszahler für die Kosten
aufkommen. Nicht hinnehmbar sind nach Aussage der
Vorstandsvorsitzenden die geplanten finanziellen Anreize für die
Ärzte zum Umstieg auf die elektronische Kommunikation. "Der Umstieg
liegt im Eigeninteresse der Ärzte und reduziert den bürokratischen
Aufwand. Eine Extravergütung hierfür ist nicht darstellbar",
kritisieren Wollseifer und Müller.

Mit Skepsis sehen die Innungskrankenkassen die Forderungen der
Gesundheitsministerkonferenz der Länder, im Rahmen einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Ausgestaltung der TI mitzuarbeiten.
"Skeptisch sind wir nicht in Bezug auf das Ziel der Länder, nämlich
mehr Nutzen für die TI zu schaffen, aber gegenüber neuen Strukturen",
sagen Wollseifer und Müller.

Um den Forderungen nach einer verbindlichen Online-Anbindung
Nachdruck zu verleihen, hat der IKK e.V. auf seiner Website eine
Kostenuhr installiert, die sekündlich aktualisiert wird. "Jeder soll
sehen, wie viel Geld fließen muss, bis auch die Versicherten endlich
den Nutzen spüren", so die Vorstands-vorsitzenden.

Hinweis für die Redaktionen: Die eGK-Kostenuhr finden Sie auf der
Startseite unserer Homepage unter www.ikkev.de.

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren rund 5,5 Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt
gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK
gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.



Pressekontakt:
Pressesprecherin Fina Geschonneck, Telefon 030-20249111,
E-Mail: fina.geschonneck@ikkev.de
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