fit und munter - 1.-Mai-Krawalle - Wer zahlt bei Schäden? (AUDIO)

fit und munter

1.-Mai-Krawalle - Wer zahlt bei Schäden? (AUDIO)



Anmoderationsvorschlag:

Viele freuen sich schon auf den 1. Mai, den Tag der Arbeit. Der
ist ja ein gesetzlicher Feiertag, fällt in diesem Jahr auf einen
Freitag und beschert uns ein langes Wochenende zum Feiern, Entspannen
oder Wegfahren. Einige Chaoten nutzen den 1. Mai aber auch
traditionell immer wieder für gewalttätige Ausschreitungen und
Krawalle - oft ohne Rücksicht auf Menschen und deren Hab und Gut. Wer
aber kommt eigentlich für die Schäden nach solchen Krawallen auf?
Helke Michael hat sich da mal schlau gemacht.

Sprecherin: Brennende Autos, eingeworfene Fensterscheiben,
verletzte Menschen: Das sieht man in vielen Städten Deutschlands
leider immer wieder am 1. Mai. Die Täter kommen meist ungeschoren
davon, sagt Bernd Engelien von der Zurich Versicherung.

O-Ton 1 (Bernd O. Engelien, 0:14 Min.): "Ja das Problem ist bei
solchen Krawallen häufig, dass hinterher nicht mehr feststellbar ist,
wer beispielsweise einen Stein geworfen hat oder tatsächlich den
Schaden verursacht hat. Das heißt dann: letzten Endes kann niemand
haftbar gemacht werden und man ist gut dran, wenn man entsprechend
gut versichert ist."

Sprecherin: Bei Schäden am Auto springt in vielen Fällen die
Teilkaskoversicherung ein - zum Beispiel bei Brand- oder
Explosionsschäden. Aber auch, wenn Scheiben zu Bruch gehen...

O-Ton 2 (Bernd O. Engelien, 0:13 Min.): "Bei Vandalismus- und
Blechschäden, da sieht es dann schon ein bisschen anders aus. Wenn
zum Beispiel jemand mit einem Pflasterstein die Scheibe einwirft,
dann braucht man eine Vollkaskoversicherung, weil das als Vandalismus
gewertet wird. Und dann möchte man natürlich auch nicht auf den
Schäden sitzen bleiben."

Sprecherin: Für Schäden an Häusern oder Wohnungen kommt in der
Regel die Wohngebäude-oder die Hausratversicherung auf. Beschmierte
Wände oder beschädigte Türen zahlt die Versicherung allerdings nur
dann, wenn böswillige Beschädigungen auch mitversichert sind. Bei
Personenschäden muss geklärt werden,...

O-Ton 3 (Bernd O. Engelien, 0:15 Min.): "...ob sich der Verletzte
bewusst in die Gefahrenlage begeben hat. Also, es ist
ausschlaggebend, ob er nur zufällig gerade vor Ort der Krawalle war,
wie ein Spaziergänger, oder ob er selbst Demonstrant war. Jeder Fall
wird dann von der Versicherung individuell überprüft."

Abmoderationsvorschlag:

Mehr Infos zum Thema finden Sie natürlich auch im Internet unter
Zurich.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Bernd O. Engelien
Telefon +49 (0) 228 268 2725
Mail: bernd.engelien@zurich.com
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: