fit und munter - Erste-Hilfe: Grundausbildung ab 1. April nur noch eintägig / Neues Konzept setzt auf mehr Praxis

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Erste-Hilfe: Grundausbildung ab 1. April nur noch eintägig / Neues Konzept setzt auf mehr Praxis


Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung für
betriebliche Ersthelfer verändert sich zum 01. April 2015: Sie wird
kompakter und praxisnäher. Bislang umfasste die Grundschulung 16
Unterrichtseinheiten, künftig werden es nur noch 9 Unterrichtsstunden
sein. Gleichzeitig wird der Umfang der regelmäßigen erforderlichen
Fortbildungen der Ersthelfer von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten
ausgeweitet.

Was wird sich ändern mit dem neuen Konzept? "Die neue
Erste-Hilfe-Ausbildung wird sich auf die Vermittlung der
lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen
fokussieren", sagt Dr. Horst Reuchlein, Leiter des Fachbereichs Erste
Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der
Unterricht konzentriere sich damit künftig stärker auf die absolut
wesentlichen Inhalte. Gleichzeitig wurde die Lehrmethode verbessert.
Reuchlein: "Die Teilnehmer sollen künftig stärker eingebunden werden.
Sie sollen die lebensrettenden Maßnahmen in lebensnahen Szenarien
üben." Die wichtigste Botschaft an die Teilnehmenden sei: Erste Hilfe
ist nicht schwierig. Das Einzige, was man falsch machen kann, ist,
nicht zu helfen.

Hintergrund dieser Veränderungen sind Studien, die zeigen, dass
die bisherige zweitägige Grundausbildung zu theoretisch und nicht
nachhaltig genug war. Viele Inhalte wurden wieder vergessen.
Insbesondere in der Grundausbildung habe die Fülle der Informationen
die Teilnehmer überfordert.

Entwickelt wurde das neue Konzept der Erste-Hilfe-Kurse von der
gesetzlichen Unfallversicherung und der Bundesarbeitsgemeinschaft
Erste Hilfe. Die Revision betrifft nicht nur die betrieblichen
Ersthelfer, sondern zum Beispiel auch Führerscheinbewerber. Die
notwendige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung soll in den nächsten
Monaten erfolgen.



Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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