fit und munter - Was kosten neue Zähne?

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Was kosten neue Zähne?

Was leisten Kassen und welcher Zahnersatz ist sinnvoll?
Uedem im März 2015. Wenn es um das Thema Zahnersatz geht, bekommen Betroffene oft ein mulmiges Gefühl im Bauch. Neben der Frage, welcher Zahnersatz am besten zu einem passt, spielt auch der Faktor Geld eine nicht unwesentliche Rolle. „Bei Implantatlösungen, Brücken oder Kronen gibt es sehr viele Unterschiede. Deswegen ist es wichtig, Patienten bei der Beratung zum Zahnersatz sowohl die medizinischen als auch die finanziellen Fakten offenzulegen und entsprechend mehrere Behandlungswege aufzuzeigen“, weiß Dr. med. dent. Harald Hüskens, Gutachter der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie und Leiter einer eigenen Zahnarztpraxis in Uedem.

Zuschüsse – Verantwortung wird belohnt
In Bezug auf den Zuschussbetrag der Krankenkasse gilt grundsätzlich: Die Kasse kommt mit dem sogenannten befundorientierten Festzuschuss für die simpelste Form des benötigten Ersatzes auf, beispielsweise bei Zerstörung oder Verlust eines Zahnes durch Karies. Seit 2005 arbeiten alle gesetzlichen Krankenkassen mit dieser Regelung. Dabei richtet sich die Leistung nach der Diagnose und bezieht die gesamte medizinische Situation im Mund mit ein. In einem Befundkatalog ist für Ärzte und Krankenkassen einsehbar, mit wie viel Geld eine Therapie bezuschusst wird. „Hier können Patienten aktiv Einfluss nehmen, indem regelmäßig Kontrolltermine wahrgenommen und in einem Bonusheft vermerkt werden“, bemerkt Dr. Hüskens und erläutert: „Nach fünf Jahren steigt der Festzuschuss bereits um 20 Prozent im Vergleich zum Grundzuschuss an und erhöht sich nach zehn Jahren auf 30 Prozent.“ Im Falle eines niedrigen Einkommens tritt die Härtefallregelung in Kraft und Patienten erhalten das Doppelte des Grundzuschusses. Des Weiteren unterscheidet die Kasse auch, ob der betroffene Zahn im vorderen und somit sichtbaren Bereich oder im hinteren liegt. Nur im sichtbaren Bereich unterstützt sie mit einer zusätzlichen Förderung für eine Verblendung. Vor jeder Behandlung müssen Betroffene einen Heil- und Kostenplan vom behandelnden Arzt aufstellen lassen, den die Krankenkasse zunächst genehmigt. „Patienten müssen dann den Anteil, der nicht durch den Festzuschuss abgedeckt wird, selbst zahlen“, erklärt Dr. Hüskens.

Regelung bei Implantaten
Auch bei Implantaten zahlt die Krankenkasse den Festzuschuss. Dies gilt allerdings nur für Kronen oder Brücken als Aufsatz. „In Funktion und Ästhetik kommen Implantatlösungen den echten Zähnen am nächsten und haben den Vorteil, dass sie bei Einsetzung keine benachbarten Zähne in Mitleidenschaft ziehen und fest im Kiefer verankert sind“, weiß Dr. Hüskens. Wer die Möglichkeit einer Versorgung mit Implantaten finanziell absichern möchte, sollte frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen, da diese einen großen Teil der Kosten übernimmt.

Welcher Ersatz gilt als sinnvoll?
Nach Begutachtung des Zahnbestandes spricht der Zahnarzt eine Empfehlung des am besten geeigneten Ersatzes, wie Krone, Brücke oder Implantatlösungen, aus. Kronen decken dabei nur den sichtbaren Teil des Zahnes ab und kommen bei zu weit fortgeschrittener Karies, die bis tief in das Zahninnere ragt, als Ersatz infrage. Bei Verlust von einem oder bis zu drei Zähnen zieht der Mediziner Brücken in Betracht, bei denen die benachbarten Zähne als Pfeiler dienen. „Implantatlösungen wiederum kommen als naturnahste Lösung in Betracht und können auch bei Brückenkonstruktionen als Pfeiler dienen, mit dem Vorteil, dass die angrenzenden Zähne geschont bleiben“, erklärt Dr. Hüskens abschließend.

Weitere Informationen unter www.dr-hueskens.de
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