fit und munter - Susan, verzweifelt gesucht oder 30, ledig, Single – Ins Altenheim abgeschoben

fit und munter

Susan, verzweifelt gesucht oder 30, ledig, Single – Ins Altenheim abgeschoben

30, weiblich, Single und ins Altenheim abgeschoben. „Alternativlos“, denken viele klinische Teams und Angehörige der Patienten, wenn spezielle Bedürfnisse vorliegen , die sogar ausserklinische Beatmung erfordern. Hier bedeutet „Alternativlos“ - wie auch in höchsten Kreisen - nur schlecht informiert. Den Mangel regionaler Spezialisierung beheben überregionale - vor Ort meist unbekannte - Pflegedienste.
Ein Unfall ändert plötzlich Ihre Welt. Sie erwachen im Krankenhaus und brauchen Hilfe. Selbstständiges Atmen und Husten bleiben Ihnen versagt.Pflegefachkräfte saugen ihre Lunge ab. Eine Beatmungsmaschine atmet für Sie.


Die Erkenntnis über die Lebenslänglichkeit Ihrer Situation verdüstert sich zusätzlich, als das therapeutische Krankenhausteam Ihre Zukunftsperspektive offenbart:

Endstation Altenheim - Ihr zukünftiger Wohnort bei Menschen, die am Lebensende stehen.

Für 30, 50 oder 80 Jahre. Wer weiß.


Das gilt noch immer für viele junge Menschen und begründet sich in Unkenntnis über die Möglichkeiten ausserklinischer Beatmung, auch häusliche Beatmung oder Heimbeatmung genannt.


Das betrifft Sie? Sie können das ändern – allein oder noch besser mit Unterstützern: Angehörige, Bekannte und beruflich Engagierte können Ihnen helfen.

Unabhängig davon, ob Sie noch im Krankenhaus sind oder schon im Alten- oder Pflegeheim wohnen, verzweifeln Sie nicht, sondern durchleuchten Sie mit dem zuständigen Sozialarbeiter Ihre Möglichkeiten oder kontaktieren Sie einen Pflegedienst, der auf ausserklinische Beatmung spezialisiert ist, damit Sie in Ihren eigenen vier Wänden leben können.

Das Sozialgesetzbuch und die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen sehen für Sie ambulante Betreuung durch Pflegefachkräfte vor und bis zu 24 Stunden täglich:

Für Ihre gesellschaftliche Teilhabe und Ihr selbstbestimmtes Leben in Ihrem Zuhause.

Selbst wenn der Aufenthalt im stationären Bereich dazu geführt hat, dass die alte Wohnung gekündigt wurde, ist die Anmietung einer neuen Wohnung möglich und finanzierbar.

Heimbeatmung darf jeder Pflegedienst mit Pflegekräften anbieten.

Da die Komplexität häuslicher Beatmung gute Kenntnisse über Intensivpflege, lückenlose Organisation, sowie ein gutes Netzwerk verlangt, sind oft überregionale und in außerklinischer Beatmung erfahrene Anbieter ortsansässigen ambulanten Pflegediensten, die bei Ihnen eine Einstiegschance in die häusliche Beatmung wittern, fachlich deutlich überlegen.


Schließlich geht es im Alltag immer wieder darum Ihr Leben zu sichern und zu retten.

Intensivpflegedienste sind selten vor Ort und so Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen unbekannt, jedoch oft überregional tätig und im Internet leicht zu finden.

Weiterführende Informationen für Sie, Ihre Angehörigen und ihr therapeutisches Team:

Der Themenkomplex ausserklinische Beatmung berührt häufig die Themen Persönliche Assistenz und das Persönliche Budget. Auch dazu finden Sie hier Fundorte.


Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenkassen


Autor ungenannt, Fünftes Sozialgesetzbuch, Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%Bcnftes_Buch_Sozialgesetzbuch, abgerufen am 25.02.2015

Autor ungenannt, Fünftes Sozialgesetzbuch, Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/, abgerufen am 25.02.2015



Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung


Autor ungenannt, Elftes Sozialgesetzbuch, Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Elftes_Buch_Sozialgesetzbuch, abgerufen am 25.02.2015

Autor ungenannt, Elftes Sozialgesetzbuch, Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/, abgerufen am 25.02.2015


Ausserklinische Beatmung


Teuschel, Ausserklinische Beatmung, Ausserklinische Beatmung, Ambulanter PflegeDienst 24 GmbH,2015, http://apd24.eu/fachbeitraege/65-fachbeitrag-ambulante-haeusliche-ausserklinische-heimbeatmung, abgerufen am 25.02.2015


Windisch et. al., Leitlinie S2, Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V, 2010, http://digab.de/informationen/leitlinien/, abgerufen am 25.02.2015


Persönliche Assistenz


Autor ungenannt, Persönliche Assistenz, Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nliche_Assistenz, abgerufen am 25.02.2015

Teuschel, Assistenzpflege? Persönliche Assistenz!, Ambulanter Pflegedienst 24 GmbH,2014, http://apd24.eu/fachbeitraege/40-persoenliche-assistenz-bietet-mehr-als-assistenzpflege, abgerufen am 25.02.2015

Teuschel, Leistungsbereiche Persönlicher Assistenz, Ambulanter Pflegedienst 24 GmbH,2014, http://apd24.eu/fachbeitraege/dokumente/42-leistungsbereiche-persoenlicher-assistenz, abgerufen am 25.02.2015


Persönliches Budget


Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,Fragen und Antworten zum persönlichen Budget, http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Persoenliches-Budget/Fragen-und-Antworten/inhalt.html, abgerufen am 28.10.2014


§ 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget,Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html, abgerufen am 26.10.2014

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