fit und munter - Pauschales Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung ist tierschutzwidrig

fit und munter

Pauschales Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung ist tierschutzwidrig


Einen Masterplan für eine
Landwirtschaft, "die mit der Natur arbeitet und nicht gegen sie",
berät die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf ihrer
Klausurtagung derzeit in Weimar. Ganz oben auf der Agenda: ein Verbot
für den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierzucht.

"Krankheiten bei Menschen nicht mehr behandeln zu können, weil
angeblich in der Tierhaltung die letzten wirksamen Antibiotika
verschlissen werden, ist natürlich ein Thema, das bestens dafür
geeignet ist, Ängste bei Menschen zu schüren und damit zu punkten",
kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender
Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim Götz, das Vorhaben der Grünen. Doch
so einfach, wie es scheint, ist es nicht. Das Problem der
Antibiotikaresistenzen in der Humanmedizin lässt sich damit nicht
lösen. Ein Blick auf die Auswertung der dritten Datenerhebung zur
Antibiotikaabgabe in der Tiermedizin durch das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigt, dass im
Jahr 2013 lediglich rund ein Prozent der Gesamtantibiotikamenge auf
die so genannten Reserveantibiotika Fluorchinolone und Cephalosporine
der 3. und 4. Generation entfielen.

Tatsächlich werden diese Wirkstoffklassen laut Information des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in der
Humanmedizin aber gar nicht als Reserveantibiotika verwendet, sondern
sind häufig Mittel der Wahl für die Therapie spezifischer
Infektionserkrankungen. Gleichwohl wird ihre Verwendung in der
Tiermedizin als kritisch eingestuft. "Sinnvollerweise sollte also
erst einmal seitens der Humanmedizin klar definiert werden, welche
antimikrobiellen Substanzen wirklich als Reserveantibiotika
einzustufen sind, bevor jemand ein Pauschalverbot für die Anwendung
in der Tierhaltung fordert", erklärt Götz.

Tatsache ist, auf die Verwendung von Reserveantibiotika kann bei
der Behandlung von Tieren nicht verzichtet werden, soll es nicht zum
Therapienotstand mit allen Konsequenzen für die Tiergesundheit und
den Tierschutz kommen. Gleichwohl muss der Einsatz von
Reserveantibiotika immer eine Einzelfallentscheidung bleiben und
strikt nach den bereits seit dem Jahr 2000 in der Tiermedizin
etablierten Antibiotikaleitlinien erfolgen. Im Übrigen zielt auch die
sich gerade in der praktischen Umsetzung befindliche 16. AMG-Novelle
darauf ab, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu
reduzieren.



Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.

Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
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