fit und munter - Entwurf des Landes-Heimgesetzes Niedersachsen - VDAB: Schlag gegen Bewohner und

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Entwurf des Landes-Heimgesetzes Niedersachsen - VDAB: Schlag gegen Bewohner und

Entwurf des Landes-Heimgesetzes Niedersachsen - VDAB: Schlag gegen Bewohner und Pflegeeinrichtungen
> Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines niedersächsischen Gesetzes "zum Schutze von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern" dem Sozialministerium übermittelt. Der Gesetzentwurf schränkt die Bewohnerrechte in den Bereichen Datenschutz und Wahlmöglichkeiten erheblich ein. Insgesamt stellt er die Betreiber von Einrichtungen unter den Generalverdacht des unrechtmäßigen Handelns.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen: "In dieser Form darf der Gesetzentwurf schlichtweg nicht beschlossen werden. Wir haben kein Verständnis für die Absicht des Sozialministeriums, neue Wohnformen mit einem Regelungs- und Kontrollmechanismus zu versehen, den die Nutzer dieser Angebote gar nicht wollen. Indem das Heimgesetz nun auch auf ambulant betreute neue Wohnformen ausgedehnt werden soll, definiert der Gesetzgeber Menschen, die in Senioren-Wohngemeinschaften leben, plötzlich als Heimbewohner. Diese Menschen haben sich jedoch bewusst entschieden, anders als in einer stationären Einrichtung zu leben. Nun kommt der Gesetzgeber, will kontrollieren und aus ihrer frei gewählten Wohnform ein Heim machen, was die Nutzer dieser Angebote gar nicht wollen. Sie haben sich frei entschieden, wo und wie sie leben wollen und müssen nicht in dem vorgesehenen Maß geschützt werden.

Ebenso steht zu befürchten, dass das Angebot an alternativen Wohnformen in Niedersachsen sinkt, wenn das Gesetz in dieser Form beschlossen wird. Niemand, der Wohnraum für Senioren, z. B. für eine Wohngruppe oder eine Wohngemeinschaft zur Verfügung stellt, möchte dieser strikten behördlichen Kontrolle unterliegen. Das gilt auch für Mieter.
Laut Gesetzentwurf soll sogar das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Die Privatsphäre von Mietern einer Wohngemeinschaft wird so immens missachtet."

Jürgen Rehse, Vorsitzender des VDAB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen, ergänzt: "Auch der Datenschutz wird im Gesetzentwurf erheblich ausgehöhlt. So müssen die Bewohner hinnehmen, dass die Heimaufsicht von ihren persönlichen Verhältnissen auch hinsichtlich Wertsachen und Vermögen erfährt ? und dies ohne ihr Einverständnis oder vorheriges Wissen. Ein Gesetzentwurf zum Schutz der Heimbewohner muss auch Datenschutz gegenüber der Behörde hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse der Bedürftigen gewährleisten.

Ausufernde behördliche Kontrollen tragen zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Einrichtungen bei. Wird an einer Stelle Bürokratie abgebaut, werden an anderen Stellen neue Vorschriften eingefügt. Unter dem Strich wird die Bürokratielast steigen, so dass letztlich weniger Zeit für die Interessen und Wünsche des Pflegebedürftigen bleibt. Beispiel: Die Pflicht zur Vorlage von Kopien von Unterlagen nach Ermessen der Behörde. Das trifft ebenfalls die Kommunen und Kreise, die Einrichtungen betreiben. Auch von Datenschutz kann hier keine Rede mehr sein.

Auch kommen zusätzliche Kosten auf die Behörden zu. Die zuständigen Behörden werden auf Grund ihrer personellen Ausstattung die erweiterten Aufgaben, die dem Schutze der Bewohner dienen sollen, nicht durchführen können. Das Personal muss trotz leerer Haushaltskassen aufgestockt werden. Somit wird die versprochene Sicherheit, die mit einer Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte einhergeht, teuer erkauft.

Die mittelständischen Unternehmen in der Altenpflege werden durch den Gesetzesentwurf erheblich geschwächt. Derzeit ist der Pflegemarkt geprägt von mittelständischen Unternehmern, ambulant ebenso wie stationär. Diese Kultur gilt es aus unserer Sicht unbedingt zu erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch ein solches Gesetz geschwächt werden. Denn wird der Gesetzentwurf so beschlossen, gäbe es einen deutlichen Trend hin zu größeren Unternehmen und Pflegeketten, den es zu verhindern gilt."

Das Fazit des VDAB: Der Gesetzentwurf wird seinen Zwecken und Zielen nicht gerecht. Er muss gründlich überarbeitet werden.

Zu Ihrer Info: Der VDAB ist die Interessenvertretung für ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Als gemeinnütziger Fachverband unterstützt und berät der VDAB mehr als 1.200 Mitglieder in vorwiegend privater Trägerschaft in wirtschaftlichen, qualitativen und juristischen Fragen.


Kontakt:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Tel.: 02054 / 95 78 ? 0
Fax: 02054 / 95 78 ? 40
www.vdab.de
info@vdab.de

Ansprechpartnerin:
Nicole Meermann
Pressereferentin
Tel.: 02054 / 95 78 ? 15
Fax: 02054 / 95 78 ? 40
nicole.meermann@vdab.de
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