fit und munter - Der gesetzliche Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die 24h -Pflege

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Der gesetzliche Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die 24h -Pflege

Ab dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen ist.
Die Kosten für eine legale häusliche 24-Stunden-Betreuung durch angestellte Betreuungskräfte, werden daher ab dem 1. Januar 2015 erheblich ansteigen. Dies gilt sowohl für Betreuungskräfte, die in Deutschland angestellt sind, als auch für im Ausland angestellte Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsendet werden.

Legt man den gesetzlichen Mindestlohn zu Grunde, rechnet Kost und Logis, die solchen Betreuunsgkräften grundsätzlich gewährt werden müssen, sowie Sozialabgaben und Arbeitgeberkosten hinzu, so belaufen sich die Kosten für eine angestellte Betreuungskraft auf ca. 2.500 Euro brutto im Monat. Ein Betrag, den sich betroffene Familien nur in den wenigsten Fällen leisten können.

Keine Kostensteigerung für selbstständige Betreuungsdienstleister

Auf Familien, die bei der häuslichen 24-Stunden-Versorgung ihrer Angehörigen auf die Dienstleistung einer selbstständigen Betreuungskraft zurück greifen, kommt eine solche Kostenerhöhung jedoch nicht zu. Diesen Vorteil machen sich auch die selbstständigen Franchisenehmer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH zu nutze. Sie legen die Preise für ihre Dienstleistung eigenständig fest und sind dabei nicht an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden. Eine Preissteigerung für die 24-Stunden-Betreuung durch Hausengel-Franchisenehmer ist daher nicht zu erwarten.

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