Patienten, die gegen Schmerzen oder andere
Erkrankungen ein wirkstoffhaltiges Pflaster bekommen haben, können
mit diesem auch schwimmen gehen, berichtet die "Apotheken Umschau".
Beim Sonnenbaden dagegen sei Vorsicht geboten: Erwärmt sich die Haut,
kann das die Aufnahme des Pflasterwirkstoffs erhöhen. Deshalb muss
das Pflaster durch Kleidung vor der Sonne geschützt werden.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2014 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de