fit und munter - Der letzte Wille zählt: Rechtzeitig Vorsorge treffen mit einem rechtskräftigen T

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Der letzte Wille zählt: Rechtzeitig Vorsorge treffen mit einem rechtskräftigen T

Reform des Erb- und Verjährungsrechts: Auf der sicheren Seite mit Formu-laren von Avery Zweckform

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Holzkirchen. – „Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ungewisser als seine Stun-de“, wusste schon der englische Philosoph Anselm von Canterbury (1033 bis 1109). Nicht nur für ältere Menschen ist es daher wichtig, rechtzeitig ein Testa-ment aufzusetzen. Jeder, der seine Hinterlassenschaften in den richtigen Hän-den wissen will, sollte frühzeitig Vorsorge treffen.
Am 02.07.2009 hat der Bundestag die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Neu geregelt werden im Wesentlichen das Verjährungsrecht und der Pflichtteilanspruch. Wer sein Testament selber verfassen und dabei auf der sicheren Seite sein will, kann das Testamentsformular des Formularexperten Avery Zweckform nutzen. Das Formular ist anwaltlich geprüft und auf dem aktu-ellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Rechtssicherheit für das private Testament
Mit dem Vordruckset von Avery Zweckform werden zudem beim Verfassen eines privaten Testaments keine wichtigen Angaben vergessen. Es enthält neben dem Testamentsformular auch noch Hinweise und anschauliche Beispiele, die das Ausfüllen erleichtern.
Das private Testament braucht nicht notariell beglaubigt oder von Zeugen unter-schrieben werden. Notwendig ist aber, dass es komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben wird.
Gut zu wissen: Ein Testament kann flexibel an die eigene Lebenssituation ange-passt und jederzeit widerrufen oder geändert werden.


Wann ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen?

• Singles: Wird nichts anderes festgelegt, erben automatisch die Eltern und Geschwister. Sollen zum Beispiel Freunde bedacht werden, muss ein Tes-tament verfasst werden.
• Unverheiratete Paare: Der Partner sollte ausdrücklich testamentarisch be-dacht werden. Andernfalls erbt er nichts.
• Ehepaare mit Kindern: Hier erben auch die Kinder des Paares. Möchte man, dass zunächst der hinterbliebene Partner alles erbt, ist dies schrift-lich festzulegen.
• Begrenzung auf den Pflichtteil: Möchte man, dass nahe Verwandte nur den Pflichtteil und nichts darüber hinaus erben, sollte dies testamentarisch festgehalten werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen
Erbteils.
• Größere Werte: Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, ist die Errichtung eines Testaments immer sinnvoll, wenn größere Werte zu vererben sind.
• Wohltätige Zwecke: Wer einen Teil seines Vermögens einer wohltätigen Organisation zukommen lassen will, muss diesen letzten Willen fest-schreiben.
• Bedingungen: Möchte man an den Antritt eines Erbes Bedingungen knüp-fen, sollten diese testamentarisch festgehalten werden. Das kann zum Beispiel die Auflage sein, sich um die Haustiere zu kümmern.

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