fit und munter - Schweinegrippe-Skandal: Richtigstellung verleumderischer BfArM-Warnung

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Schweinegrippe-Skandal: Richtigstellung verleumderischer BfArM-Warnung

Schweinegrippe-Skandal: Richtigstellung verleumderischer BfArM-Warnung
Glandorf (3.8.2009). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterstellte in einer Presseverlautbarung vom 31. Juli 2009, dass das in Deutschland legitim in Verkehr gebrachte, antiviral hochwirksame Medizinprodukt Cystus 052 Infektblocker® Tabletten ein fragwürdiges Arzneimittel sei. Nach juristischer Intervention hat die Bonner Behörde diese verleumderische Unterstellung zurücknehmen müssen. Derzeit wird geklärt, in welchem Umfang das BfArM für den erheblichen Umsatz- und vor allem Image-Schaden durch die juristisch völlig unhaltbare und sachlich durch nichts zu rechtfertigende Verleumdung des bewährten antiviralen Pflanzen-Medizinproduktes zu haften hat. Das Vorgehen des Amtes entspricht in keinster Weise der international akzeptierten Forderung der Weltgesundheits-Organisation WHO, im Kampf gegen die drohenden Gefahren der Influenza(Schweinegrippen)-Pandemie alle auch alternativen Prophylaxe- und Therapie-Optionen zu berücksichtigen.

Glandorf (3.8.2009). In der über viele Medien und Nachrichtenagenturen im In- und Ausland verteilten Pressemitteilung des Bonner Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 31. Juli 2009 („BfArM: Hände weg von illegalen und ominösen Grippemitteln“) wurde durch die Behörde „vor ominösen Produkten wie Cystus 052, die weder als Arzneimittel geprüft noch zugelassen wurden“ gewarnt. Da das BfArM – nach juristischer Intervention – lediglich diese Textpassage kommentarlos aus der Pressemitteilung hat entfernen lassen, sich aber in keinster Weise für den mittlerweile eingestandenen Fehler oder den dadurch angerichteten katastrophalen Schaden des Herstellers Dr. Pandalis Urheimische Medizin entschuldigt hat, sehen wir uns als Hersteller gezwungen, nochmals zu dem beispiellosen Vorgang Stellung zu nehmen. Aus unserer Sicht ist es unverständlich, wie es – gerade angesichts des virologischen Sachverstandes des kommissarischen BfArM-Leiters Prof. Dr. Johannes Löwer – zu dieser juristisch völlig unhaltbaren und sachlich durch nichts zu rechtfertigenden Verleumdung eines einzelnen Produkt durch die Behörde kommen konnte.
Bei dem genannten Präparat handelt es sich um „Cystus 052 Infektblocker® Tabletten“ aus einem Zistrosen-Pflanzenextrakt mit der in der Wissenschaft international verwendeten Extraktbezeichnung Cystus052. Das Präparat ist ein in Deutschland mit ordnungsgemäßer CE-Kennzeichnung rechtmäßig in Verkehr gebrachtes Medizinprodukt von Dr. Pandalis Urheimische Medizin (PZN 51 29 721). Anders als in der BfArM-Pressemitteilung suggeriert, handelt es sich also weder um „ein Arzneimittel“ noch um „ein fragwürdiges Produkt“. Vielmehr enthält Cystus052 hochpolymere pflanzliche Polyphenole, die sich in vitro und in gängigen Tier-Infektionsmodellen als hochgradig antiviral wirksam herausgestellt haben. Die Wirksamkeit erstreckt sich über eine Vielzahl von Virengruppen, die akute Atemwegsinfektionen (ARI) oder influenzaähnliche Krankheiten (ILI) verursachen, einschließlich Vogelgrippe-Viren (Friedrich Löffler-Institut, Tübingen) und Schweinegrippe-Viren (Institut für Molekulare Virologie, Universität Münster). Resistenzentwicklungen sind bei den bisherigen umfänglichen virologischen Testreihen nicht aufgetreten. Die auch in klinischen Untersuchungen belegten therapeutisch positiven Behandlungseffekte bei akuten Infektionserkrankungen der oberen Atemwege und grippalen Infekten sind nach wissenschaftlicher Auffassung durch eine chemisch-physikalisch bedingte, reversible Deaktivierung von infektiösen Krankheitserregern durch Cystus052 zu erklären. Dies verkürzt die Erkrankungsdauer, verringert die Stärke des Beschwerdebildes, reduziert die Ausbreitung von Infekten und fördert damit indirekt die Selbstheilung. Im wesentlich wirkt das rechtzeitige Lutschen des Cystus052-Präparates jedoch prophylaktisch hinsichtlich drohender Atemwegs-Infektionen („Infektions-Blockade“ durch Deaktivierung von Krankheitserregern).
Achtung: Das Präparat wird nicht über „unsichere Internet-Quellen“ vertrieben, wie die Bonner Behörde fälschlich angedeutet hat. Vielmehr wird es exklusiv über alle in Deutschland nach gängigem Recht registrierten Apotheken und Online-Apotheken vertrieben.
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Bitte korrigieren Sie – im Bedarfsfall – Ihre Berichterstattung zu Cystus 052 Infektblocker® Tabletten entsprechend dieser Pressemitteilung oder tauschen die vom BfArM am 31. Juli 2009 über die Deutsche Presse-Agentur verteilte falsche Erstmeldung gegen die am Nachmittag des gleichen Tages korrigierte BfArM-Pressemitteilung aus.

Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG
Füchtenweg 3, D-49219 Glandorf
eMail: urheimische-medizin@pandalis.de
Internet: www.urheimische-medizin.de



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